gehört aber neben der Gleichheit der Organisation ganz beson-
ders die Einheit des Oberbefehls. Gewiß, die Forderung kann
nicht lediglich begründet werden mit den Mängeln geteilter Lei-
tung, wie sie in Koalitionskriegen so oft hervorgetreten sind,
schon deshalb nicht, weil diese Mißstände auch bei unsern Gegnern
bestehen würden. Aber angesichts der schweren Gefahren, von
denen die Machtstellung Deutschlands und Oesterreichs bedroht
ist, darf keiner der Vorteile aufgegeben werden, die den beiden
europäischen Zentralmächten durch einheitliche Zusammenfassung
ihrer Wehrmittel erreichbar sind. Eine Verständigung über ein-
heitliehen Oberbefehl, nieht erst im Laufe des Krieges, sondern
mit Wirksamkeit gleich vom Kriegsausbruche an, ist dringend
wünschenswert.
So geeint werden die Streitkräfte beider Länder die eherne
Mauer bilden, an der alle gegnerischen Angriffe zerschellen. Bis-
marck (Gedanken u. Erinnerungen II 248) hat dem gleichzeitigen
Angriff unserer beiden großen Nachbarreiche — und man darf
auch England noch hinzufügen — die Lebensgefährlichkeit abge-
sprochen, „wenn die geeinte österreichisch-deutsche Macht in der
Festigkeit ihres Zusammenhanges und in der Einheitlichkeit ihrer
Führung ebenso gesichert ist, wie die russische und die franzö-
sische, jede für sieh betrachtet, es sind“. Sorgen wir dafür, daß
diese Voraussetzung zur vollen Wahrheit wird.
Aber nicht nur auf Verbindung zu kriegerischen, sondern
auch zu friedlichen Zwecken geht das Hoffen und Sehnen der
Völker, weist uns die gemeinsame Geschichte und unser Gemein-
besitz an Kulturgütern. Wenn wir in fruchtbringendem Austausch
geistiger Werte vereint arbeiten auf allen Gebieten der Wissen-
schaft, Kunst und Technik, so wird diese ideelle Einheit auch
darin ihren Segen bewähren, daß sie das politische Band der
Völker festigt und unzerreißbar macht. Aber vertragsmäßiger
Festsetzung entzieht sich ein Zusammenwirken, zu dem die Schaf-
fenden beider Länder sich aus eigener Wahl und nach dem Vor-