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Oedendorf zu halten hat, belauft sich das verwandelte Einkommen der Stelle, zu welcher
ein neu erhautes Pfarrhaus gebört, auf 1003 fl.
6) Die Bewerber um die erlevigte Pfarrei Heumaden, Amtsdekanats Stuttgart, mit
welcher ein Einkommen von 715 fl. verbunden ist, haben sich binnen vier Wochen bei dem
evangellschen Consistorium vorschriftmäßig zu melden.
7) An der mittleren Abtheilung des Gymnafiums zu Stuttgart ist die Hauptlehr-
stelle der Arithmetik, mit welcher eine Besoldung von 600 fl. und die Vorpflichtung zu
24 wöchentlichen Lehrstunden verbunden ist, in Erledigung gekommen. Damit wird nach
Umständen die gleichfalls erledigte Hülfslehrstelle der Kalligraphie am mitllern Gymnastum
mit wöchentlich 12 Unterrichtsstunden und einer widerruflichen Belohnung von 300 fl. ver-
bunden werden. Die Bewerber haben sich innerhalb drei Wochen vorschriftmäßig bei dem
K. Stuvienrathe zu melden.
8) Die Bewerber um die erledigte in der ersten Besolvungsklasse stehende Revierförsters-
stelle in Pfal zgrafenweiler, Forstamts Altenstaig, werden aufgefordert, sich binnen drei
Wochen bei der Finanzkammer des Schwarzwaldkreises vorschriftmäßig zu melden.
9) Die Bewerber um die in der zweiten Besoldungsklasse stehende Revierförstersstelle
zu Schrozberg, Forstamts Mergentheim, haben sich binnen drei Wochen bei der Finanz-
kammer des Jartkreises zu melden.
10) Die Bewerber um die Buchhaltersstelle bei dem Cameralamt Roth am See
haben sich binnen drei Wochen bei dem dortigen Cameral-Verwalter vorschriftmäßig zu
melden.
11) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Bezirks-Baubeamten in Heil-
bronn, womit eine Besoldung von 800 fl. verbunden ist, haben sich binnen drei Wochen
bei der Finanzkammer des Neckarkreises vorschriftmäßig zu melden.
Unter Beziehung auf die Bekanntmachung des K. Justiz-Ministerium vom 8. Nov. v. J.
wird das elfte und zwölfte Stück des Reichs-Gesetz-Blattes hier angrschlossen.
Am 17. ö. M. ist das Register des Regierungs-Blatts von 1848 ausgegeben worden.
Gedruckt bei G. Hasse lhrink.