Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 34 (34)

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Verwaltung gelegt wissen. Indessen die natürliche Entwicklung 
hat doch in der Praxis dazu geführt, daß die unter und neben 
den Kassenorganen selbst tätigen Angestellten nach Zahl und Be- 
deutung sehr bemerklich hervortreten. Namentlich die großen 
Kassen können ohne einen ganzen Stab von Angestellten nicht 
mehr auskommen; der Verkehr des Publikums mit der Kasse 
spielt sich zumeist durch ihre Vermittlung ab, und für eine er- 
hebliche Zahl von Angestellten bildet die besoldete Tätigkeit im 
Dienste der Kasse den dauernden Haupt- und Lebensberuf. Der 
fast gänzliche Mangel gesetzlicher Regeln für die Verhältnisse 
dieser großen Personengruppe hat daher bereits seit Jahren Klagen 
und Unzuträglichkeiten veranlaßt. 
Geklagt wird darüber, daß die Stellen der Kassenbeamten 
völlig nach der Willkür der Kassenorgane und demzufolge oft 
auch aus unsachlichen Rücksichten und mit nicht oder wenig ge- 
eigneten Personen besetzt würden. Namentlich taucht ungeachtet 
allen Widerspruchs der beteiligten Kassenverwaltungen immer 
wieder der Vorwurf auf, daß politische Parteien da, wo ihre 
Mitglieder das Uebergewicht in den Organen der Krankenkassen 
erlangt hätten, auf alle Weise die alten, der Partei nicht ange- 
hörenden Kassenbeamten zu verdrängen und durch eigene Anhänger 
zu ersetzen wüßten. Bei deren Auswahl aber soll es dann nur 
auf bewährte Rührigkeit für die Partei, nicht auf die sachliche 
Befähigung für die Stellengeschäfte ankommen. 
Eine zweite Gruppe von Klagen geht von den Kassenange- 
stellten selbst aus. Sie beschweren sich darüber, daß sie in Ihrer 
Stellung nicht gesichert, vielmehr vollkommen dem guten oder 
bösen Willen der Vorstände überliefert seien und sich bedingungs- 
los deren Anforderungen und Ansichten fügen müßten. 
Diese Klagen der einen wie der anderen Art entbehren nicht 
völlig der Begründung. Dafür spricht schon die Tatsache, daß 
der Reichstag, als er die Novelle zum Krankenversicherungsgesetze 
vom Jahre 1903 beriet, in seiner großen Mehrheit es als notwen-
	        
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