Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 34 (34)

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gefaßten politischen Ideen ist zwar nach der hier im Anschluß an H. MAIER 
angenommenen Bedeutung ein einigermaßen umgrenzter: bestimmt durch 
die politischen Ideen des vormärzlichen Idealismus. Das kann aber nicht 
darüber hinwegtäuschen, daß dem Begriff der konstitutionellen Theorie an 
sich ein bestimmter Gehalt an materiellen politischen Ideen nicht zuge- 
sprochen werden kann. Es liegt genau wie mit dem monarchischen Prinzip, 
das auch, wenn man ihm mit MEISNER die ihm von STAHL aufgedrückte 
Bedeutung gibt, einen bestimmten politischen Ideengehalt hat. Wir haben 
aber gesehen, daß es angesichts der in der Geschichte entwickelten Bedeu- 
tung des monarchischen Prinzips ganz willkürlich war, ihm jene besondere 
Bedeutung zu geben. Genau so willkürlich aber ist es, der konstitutionellen 
Theorie eine Bedeutung zu geben, die nur aufgebaut ist auf den von 
MAIER geschilderten geistesgeschichtlichen Grundlagen. Es läßt sich be- 
grifflich sehr wohl eine konstitutionelle Theorie denken, die der gedanklichen 
Grundlage der Volkssouveränität oder der Gewaltenteilung entbehrt. Und 
es werden sich zweifellos in der Geschichte der politischen Theorien Auf- 
fassungen vom Wesen des Konstitutionalismus nachweisen lassen, die eines 
dieser Elemente oder der oben erwähnten anderen ganz ausgeschaltet 
haben. H. MAIER ist deshalb vielleicht von einem ganz richtigen Gefühl 
geleitet gewesen, — wenngleich das, wie erwähnt m. E. für die Anlage 
seiner Untersuchung ein Fehler war — als er den eigentlichen politischen 
Ideengehalt der konstitutionellen Theorie nur ganz unbestimmt andeuten 
zu sollen glaubte’; dem Gefühl nämlich, daß hier in der Geschichte der 
Staatsideen etwas besonderes vorliegt, über das man bisher hinweggeglitten 
ist: eine Staatstheorie, die nur zu erklären ist als die Form, deren sich 
politische Ideen verschiedener Art bedienen können, ohne daß diese kon- 
krete Verwendung der Form für ihre eigene staatswissenschaftliche syste- 
matische Bedeutung wesentlich ist, 
Es ist — das muß zur Vermeidung von Mißverständnissen noch be- 
merkt werden — an sich möglich, das monarchische Prinzip sowohl, als 
die konstitutionelle Theorie zu konstruieren als politische Theorien mit 
festem materiellen Gehalt. Etwa so, daß man unter dem monarchischen 
Prinzip die politische Theorie versteht: jede Verfassung eines Staates, der 
rechtlich als Monarchie erscheint, muß dem Fürsten ein Minimum von 
Rechten geben, das diese Theorie dann im einzelnen bestimmen würde. 
und daß dementsprechend die konstitutionelle Theorie diejenige wäre, die 
in gleicher Weise in jedem rechtlich konstitutionellen Staat ein gewisses 
Minimum von Volksrechten forderte Um solche Möglichkeiten wissen- 
schaftlich politischer Konstruktion handelt es sich hier jedoch nicht, son- 
dern um die tatsächliche Bedeutung, die jene beiden Theorien in der Ge- 
schichte der Staatslehre haben. Diese aber ist ihrem materiellen Ideen- 
’ Vgl. oben Anm. 5.
	        
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