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gang. Herausgegeben von Dr. Hans Crüger, Berlin 1914. J. Gutten-
tag, Verlagsbuchhandlung.
Die Einleitung bietet ein Bild der Lage des Genossenschaftswesens vor
Ausbruch des Krieges. Dort finden sich auch Bemerkungen über die För-
derung des genossenschaftlichen Unterrichts durch die Hochschulen und
durch die staatswissenschaftlichen Fortbildungskurse. Wertvoll ist die
Uebersicht über die reichs- und landesrechtliche Gesetzgebung und das
Genossenschaftswesen.
Jahrbuch des Strafrechts- und Strafprozesses. Heraus-
gegeben von Hofrat Dr. Hs. Th. Soergel und Regierungsrat Krause.
IX. Jahrgang. Rechtsprechung und Literatur 1914. Hannover 1915.
Helwingsche Verlagsbuchhandlung.
Da auch die strafrechtlichen Nebengesetze ausführlich berücksichtigt
sind, die ja ihrem wesentlichen Inhalte nach (Gewerbeordnung, Verkehrs-
gesetze usw.) Verwaltungsgesetze sind, so enthält das Jahrbuch zugleich
einen wertvollen Ueberblick über die Rechtsprechung und Literatur ver-
waltungsrechtlicher Natur.
Dr. jur. Otto Hirsch, Städt. Rechtsrat in Stuttgart. Das Gesetz über die
Kriegsleistungen vom 13. Juni 1373 mit den Ausfüh-
rungsbestimmungen nach dem neuesten Stand. Stuttgart 1914. Ver-
lag von J. Heß,
Der erste Teil enthält nur den Text des Gesetzes (Kommentar als
zweiter Teil soll später erscheinen) und die wichtigsten reichsrechtlichen
Ausführungsbestimmungen.
Militärhinterbliebenengesetz vom 17.Mai 1907 und Be-
amtenhbinterbliebenengesetz vom 17. Mai 1907 nebst
dazugehöriger Begründung, Ausführungsbestimmungen, Anmerkungen.
Beispielen und Tabellen über Witwen- und Waisengeld. Stuttgart
1914. Verlag von J. Heß.
Dr. jur. Erwin Ruck, Professor der Rechte in Basel, Verwaltungs-
rechtliche Gesetze Württembergs. Dritter Band: Be-
zirksordnung. Text mit Anmerkungen. Tübingen 1914. Ver-
lag von J. B. Mohr (Paul Siebeck).
Die Bezirksordnung vom 28, Juli 1906 zerfällt in fünf Abschnitte: Be-
zirkseinteilung, Verwaltung der Oberamtsbezirke, besondere Bestimmungen
für den Stadtbezirk Stuttgart, Bezirksverbände, Uebergangs- und Schlußbe-
stimmungen. Die Anmerkungen sind zweckentsprechend.
Heidelberg. Franz Dochow.