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vermeidender Gefahr ausdrücklich gewarnt. Wer trotzdem sich
auf einem englischen Schiff auf den bezeichneten Kriegsschauplatz
begibt, hat selbst die Schuld, wenn er dabei infolge eines krie-
gerischen Ereignisses Schaden nimmt oder umkommt. Er kann
in solchem Falle auch als Neutraler keine bevorzugte Behandlung
verlangen, beanspruchen, daß seinetwegen der Krieg andere Bahnen
gehe. Er muß damit rechnen, daß der Krieg wahllos, wie sonst,
dann auch ihn vernichtet. Wer sich dem nicht aussetzen will,
muß den Kriegsschauplatz meiden. Es zwingt ihn niemand hin-
zugehen. Niemand denkt im Landkriege daran, eine feindliche
Batterie oder ein vom Feind oder von Franktireuren besetztes
Haus nicht zu beschießen, weil ın der Nähe der Batterie oder
des Hauses eine Person sich aufhält, die einer neutralen Nation
angehören und durch das Schießen verletzt oder getötet werden
könnte, und niemand denkt daran, dem Kriegführenden am Lande
daraus einen Vorwurf zu machen, daß bei solcher Gelegenheit
ein Neutraler getötet wurde. Weshalb ging er hin? Seine
Schuld. Weshalb soll das im Seekriege anders sein als im Land-
kriege ?
b) Die deutsche Regierung hat darauf hingewiesen, daß vom
18. II. ab auch neutrale Schiffe in jenem Kriegsgebiet Gefahr
liefen, da angesichts des von der britischen Regierung angeordneten
Mißbrauchs neutraler Flaggen und angesichts der Zufälligkeiten
des Seekrieges es nicht immer vermieden werden könne, daß die
auf feindliche Schiffe berechneten Angriffe auch neutrale
Schiffe träfen. Was bedeutet das? Eigentlich nichts besonderes,
sondern nur eine nach Lage der Verhältnisse ganz selbstverständ-
liche Sache. Es bedeutet zunächst gar nicht, daß die Absicht
bestände, neutrale insbesondere amerikanische Schiffe, vielleicht
wegen des Verdachts von Konterbande, zu versenken, obwohl man
den neutralen Charakter erkannt hätte. Keineswegs! Es
soll nach wie vor die sorgfältigste Prüfung der Nationalität
erfolgen und ein Schiff nur dann versenkt werden, wenn der