Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 34 (34)

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Kommandant des deutschen U-Boots die sichere Ueberzeugung 
gewonnen hat, daß das Schiff ein englisches ist. Aber die Mög- 
lichkeit soleher Prüfung ist durch das bereits oben angegebene 
englische Verhalten ganz außerordentlich erschwert. An Bord 
der Handelsschiffe selbst die Prüfung vornehmen zu lassen ist 
wegen der damit jetzt für das U-Boot und seine Besatzung ver- 
bundenen Gefahr ausgeschlossen. Flagge, Aussehen und Anstrich 
sind kein sicheres Kennzeichen mehr. Es sind deshalb Irrtümer 
möglich trotz sorgfältigster den Umständen nach möglicher 
Prüfung. Kommt daher trotz solcher Prüfung ein Irrtum vor, den 
wir alle sicher aufs Tiefste bedauern würden, so müssen wir doch 
mit aller Entschiedenheit betonen, daß nıcht uns dann die 
Schuld trifft, sondern England, das durch sein täuschendes 
Verhalten die Ursache des Irrtums geschaffen und ein zuver- 
lässiges Erkennen unmöglich gemacht hat. Das ist so klar, daß 
es unverständlich ist, wie die amerikanische Regierung erklären 
kann, daß sie dann eine unentschuldbare Verletzung neu- 
traler Rechte durch uns annehmen würde. Die unentschuldbare 
Verletzung neutraler Rechte als Ursache des Irrtums und seiner 
Folgen liegt doch dann unzweifelhaft nur auf englischer 
Seite. An England müßte sich also Amerika in solchem Falle 
halten und es zur allerstrengsten Verantwortung ziehen, 
nicht aber uns. Will oder kann es das nicht, so ist das seine 
Sache. Es ist aber nicht berechtigt, sich dann statt an England 
an uns zu halten oder uns den wirksamen Gebrauch eines z u- 
lässigen, neuen Kriegsmittels, des U-Bootes, unmöglich zu 
machen. Die Kriegführung ist durch das Auftreten des U-Bootes 
in vieler Beziehung anders als bisher, eigenartig und neu gewor- 
den. Dem muß sich auch der neutrale Handel anpassen und den 
Kriegsschauplatz, auf dem mit solcher Waffe gekämpft wird, erst 
recht meiden und ganz besonders dann, wenn das Verhalten eines 
Kriegführenden ihn in Gefahr bringt, für nicht neutral gehalten zu 
werden. Wer aber dennoch unter solchen Umständen als Neu- 
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