Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 34 (34)

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Konterbande: Waffen, Geschützen, Munition usw.? Ist es nicht 
Heuchelei, wenn sie wissend, daß ein erheblicher Teil ihres Handels 
unneutral ist, dennoch für ihren Handel als einen neutralen die 
Rechte der Neutralität in Anspruch nimmt? Ist das auch wirk- 
lich wahre Neutralität? Nimmermehr! Herunter also mit der 
neutralen Maske! Es ist hohe Zeit auch, daß die Redensart von 
der Freiheit des Meeres für den neutralen Handel auf das richtige, 
erträgliche Maß zurückgeführt wird. Vielleicht wird man später 
unter neutralem Handel nur noch den Handel der Neutralen 
untereinander, d.h. der Angehörigen neutraler Staaten mit 
den Angehörigen anderer neutraler Staaten, also den beider- 
seits neutralen verstehen. Denn nur er ist eigentlich wirklich 
neutral, nichi aber der nur einseitig neutrale Handel, da er 
mehr oder weniger auf eine Unterstützung der Kriegführenden 
hinaus kommt und deshalb mitverantwortlich ist für die Ver- 
längerung des Krieges und die Vergrößerung seiner Leiden. Der 
jetzige Krieg, der schon in vieler Beziehung neugestaltend und 
umwertend gewirkt hat, wird hoffentlich auch die Fortbildung des 
Begriffes der Neutralität in der gedachten Richtung günstig be- 
einflussen. Unter den durch ihn bewirkten Wandlungen wird man 
jetzt schon die Anzeichen einer von ganz besonders weittragender 
Bedeutung erkennen können: Der früher viel gerühmte Vorteil 
der insularen Lage Englands fängt an, sich in das Gegenteil 
zu verkehren.
	        
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