60 23. D.E. Jası.oxskı, Vorschlag der zu gründenden Societät (März 1700).
2. Was die Personen betrifft, so wird erfordert:
(1) nach deın Exempel der frautzösischen Academie, welche unter des Königs
iimmediater Protection stehet, eine hohe Standesperson, und zwar Seine Churprintzl.
Durchl. zuın Protectore und Ober-Directore unterthänigst zu erbitten seyn.
(2) Wird auch ein Praeses Collegii nöhtig seyn, welcher eine Person von
grosseın Savoir in Mathesi, und bekanter Reputation in der Welt seyn und dahero
mit Fleifs gesucht werden mufs. Dieser müste allezeit von der Academie in Unterthänigkeit
vorgeschlagen und von Sr. Churfl. Durchl. gnädigst confirmiret werden.
Wann er in loco etablirt ist, ınufs er ad exemplum des Praesidis in Franckreich
ohne allen Gehalt diesen honorabeln Posten versehen. ‘Weil man aber voritzo bey
diesen Anfang des Collegii keinen würdigern als den Churfürstl. Braunschweigischen
Geheimen Regierungs- und Justitz- Ralıt Hrn. Leibnitz, welcher ein Meınbrum honorariuın
der frantzösischen Academie ist, und dessen grosse Erudition in omni scibili.
auch stupenda Inventa promotae Matheseos nicht weniger als seine herausgegebene
Scripta bekant seynd, vorzuschlagen weils, derselbe aber abwesend und mit Reisen
besondere Mühe wird übernehinen müssen, so würde er dieserwegen und sonst aus
andern particulir Absehen durch eine jährliche proportionirte Douceur, jedoch ohne
Consequentz pro Successoribus,. zu Übernehmung dieses Praesidis zu engagiren seyn,
welches er, wan er nur jährlich zwey oder dreymahl herüberkoint und jedesmahl
etliche Wochen hie bleibt, die übrige Zeit gar füglich abwesend führen und dennoch
der Acadeınie Ansehen und Gloire machen kan.
(3) Demnächst wären die Accademici selbsten auszulesen, welche alle wenigstens
in einer von oben gedachten Sciencen versiret seyn ınüssen.
Die frantzösische Academie hat vier Classes als Honoraires, welche Academici
sind, aber keine Besoldung geniessen, noch iemahlen genielsen können, darunter
sind verschiedene Gens de qualite et d’eglise,
Pensionaires, so vom König besoldet werden,
Associes, welche extraordinaire olıne Besoldung sowohl ausserhalb als innerhalb
Franckreich hinneingenommen werden, und können jene keine Pensionaires
werden,
und endlich Eleves, welche von denen Academieis angeführet werden und
nach ihren Qualitaeten steigen.
Allhier würde man vorerst dieser Einrichtung nicht zu folgen haben, sondern
es würden allein zwo Personen mit Besoldung versehen werden dörffen: Der Praeses,
wie oben gedacht, wegen der dabey fürkommenden particulir Consideration, jedoch
ohne Consequentz pro Successoribus, und der Astronomus Herr Kirch. Denn dieser
letztere mufs anhero geruffen werden, als ein Mann, der in Franckreich, Engelland
und im Reich überall wegen seiner grossen Wissenschaft in Astronomia und herausgegebenen
zwölftjährigen Ephemeridum mit Ruhm bekant ist, und welcher in
Unterhaltung dieses Wercks fast alles allein zutragen mus. Dieser wird bey Zeiten,
weil er alt ist, junge Leute in observando et calculo astronomico anführen müssen.
und einige dazu bequeme Ingenia, welche war [?] seyn, gleichfals mit einiger Douceur
angelocket werden.
In denen übrigen Stellen bey der Academie, so in Physicis, Mathesi, aliqua
und sonsten zu besetzen seyn möchten, werden sich schon hier in loco capable Subjeeta
finden, welche, absque salariis reeipirt zu werden, sich vor eine Ehre achten
werden. Man hätte dazu vorzuschlagen in Mathesi et Chimia den Hrn. Raht Albinum,
in Physicis den Hrn. Chauvin und Doctor Jaegevitz, sonsten noch in Matlhesi den
Hrn. Naude, Hrn. Ober-Inginieur Bär, in Astronomia observatrice Hrn. Hoffraht
Rabner, Hrn. Hoffraht Chuno und andere, die sich schon finden werden.
Is könten auch in dieses Collegium adoptiret werden auswärtige Membra,
wie solches in Franckreich und Engelland gebräuchlich. Da wäre der berühmte