Aufsätze.
Die Haftbarkeit des Fürstlich-Lippeschen
Dömänen-Fiskus als Rechtsnachfolger des
säkularisierten, zum früheren Fürstbistum
Paderborn gehörigen Jesuitenklosters
Falkenhagen ''.
Ein rechtsgeschichtlicher Beitrag zum deutschen Tigenkirchen-
recht.
Von
Konsistorialrat, UniversitätsprofessorDr. Jos. FREISEN in Würzburg.
Die Entwicklung der heute in dem lippeschen Dorfe Falken-
hagen bestehenden katholischen Pfarrei hängt eng zusammen
mit den Schicksalen des ehemals dort bestandenen Klosters und
seiner Güter. Die vielfachen Streitigkeiten um die beiden letzteren
stellen fast ein kleines Stück Weltgeschichte dar, haben von
Gründung des Klosters an gedauert und sind auch heute noch
ı Vorstehendes Rechtsgutachten habe ich im Auftrage des derzeitigen
Falkenhagener Pfarrers Anton Brachetti erstattet am 2. Dezember 1914 in
der Streitsache der katholischen Pfarrei Falkenhagen mit dem Fürstlich
Lippeschen Domänen-Fiskus. Die Falkenhagener Pfarrgemeinde vertritt
die Ansicht, daß der gt. Domänen-Fiskus die gesamten Unterhaltungskosten
des Falkenhagener katholischen Kirchensystems wie der katholischen Schule
dortselbst zu bestreiten habe.
Archiv des öffentlichen Rechts. XXXVII. 4. 5