Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1874. (51)

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8.  2.
Gegenwärtige  Verordnung  tritt  mit  dem  29.  September  (Michaelis)  d.  J.  in  Wick
samkeit.
Unsere  sämmtlichen  Ministerien  sind  mit  der  Vollziehung  dieser  Verordnung  beauftragt.

Gegeben  Schloß  Friedrichshafen,  den  9.  September  1874.

Karl.
Der  Minister  der  Justiz  und  der  auswärtigen
Angelegenheiten:
Mittnacht.
Der  Minister  des  Innern:
Sick.
Der  Minister  des  Kirchen=  und  Schulwesens:
Geßler.
Der  Kriegs-Minister:
J.  V.
Wundt.
Der  Finanz-Minister:
Renner.  Auf  Befehl  des  Königs,
der  Kabinets-Chef:
Gärttner.

Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,  brtreffend  die  „fKrippe“  in  Stuttgart.
Vom  28.  August  1874.
Seine  Königliche  Majestät  haben  vermöge  höchster  Entschließung  vom  26.  d
M.  der  unter  dem  hohen  Protektorat  Ihrer  Majestät  der  Königin  behufs  der  Verwahrunz
und  Verpflegung  kleiner  Kinder  von  arbeitenden  Müttern  gegründeten  „Krippe“  in  Stuttgart
  die  juristische  Persönlichkeit  auf  den  Grund  der  vorgelegten  Statuten  in  Gnaden
verliehen,  was  hiemit  öffentlich  bekannt  gemacht  wird.
Stuttgart,  den  28.  August  1874.
Sick.