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8. 2.
Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem 29. September (Michaelis) d. J. in Wick
samkeit.
Unsere sämmtlichen Ministerien sind mit der Vollziehung dieser Verordnung beauftragt.
Gegeben Schloß Friedrichshafen, den 9. September 1874.
Karl.
Der Minister der Justiz und der auswärtigen
Angelegenheiten:
Mittnacht.
Der Minister des Innern:
Sick.
Der Minister des Kirchen= und Schulwesens:
Geßler.
Der Kriegs-Minister:
J. V.
Wundt.
Der Finanz-Minister:
Renner. Auf Befehl des Königs,
der Kabinets-Chef:
Gärttner.
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, brtreffend die „fKrippe“ in Stuttgart.
Vom 28. August 1874.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 26. d
M. der unter dem hohen Protektorat Ihrer Majestät der Königin behufs der Verwahrunz
und Verpflegung kleiner Kinder von arbeitenden Müttern gegründeten „Krippe“ in Stuttgart
die juristische Persönlichkeit auf den Grund der vorgelegten Statuten in Gnaden
verliehen, was hiemit öffentlich bekannt gemacht wird.
Stuttgart, den 28. August 1874.
Sick.