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Grundriß der Sozialökonomik V. Abteilung: Die einzelnen Er-
werbsgebiete in der kapitalistischen Wirtschaft und die ökonomische
Binnenpolitik im modernen Staate. II. Teil. Bankwesen. Bear-
beitet von G. v. Schulze-Gaevernitz, E. Jafle.e Tübingen 1915.
Verlag von J. C. B. Mohr (Paul Siebeck). X und 231 8. Preis geh.
6.— Mk., geb. 8.50 Mk., in der Subskription 5.40, bzw. 7.40 Mk.
Wenn in dem vorliegenden Werke das „Bankwesen“ durch G. v. SCHULZE-
GAEVERNITZ von der privat- und volkswirtschaftlichen Seite behandelt,
aber vom Verfasser überall eine „juristische Nachkontrolle“ für notwendig
gehalten wird, so ist schon damit die enge Beziehung zum Arbeitsgebiet
der Rechtswissenschaft angedeutet. Ueberdies sind die vielgestaltigen
wirtschaftlichen Erscheinungen des Bankwesens zu einem großen Teile auch
Gegenstände rechtlicher Ordnung und gehören insofern zum bürgerlichen,
Handels- oder auch Verwaltungsrecht. Das wird deutlicher durch das
Studium des ersten weitaus größeren Teils (S. 1—189) der vorliegenden
Abteilung V des von MAx WEBER mit vielen namhaften Fachgenossen
herausgegebenen Grundrisses der Sozialökonomik, der den Sondertitel:
„Die deutsche Kreditbank“ führt. Für v. SCHULZE-GAEVERNITZ, der sich
nur mit dem heutigen Gebilde der Kreditbank in ihren Lebensäußerungen
befaßt, ihr Wesen — wohl meines Erachtens etwas einseitig — in der
Kreditvermittlung, ihre volkswirtschaftliche Funktion in der Verwaltung
des Volksvermögens sieht. ist die Bankpolitik letzten Endes staatspoli-
tisch zu orientieren, weil wirtschaftliche und politische Macht und Sicher-
heit der deutschen Nation letzter Wertmaßstab alles Wirtschaftslebens ist.
Rückt er damit ganz nahe an publizistische Belange, so greift es unmittel-
bar in öffentlich-rechtliches Gebiet, wenn von den Hypothekenbanken und
den ihnen verwandten Pfandbriefinstituten, von Sparkassen, Kreditgenossen-
schaften, von Notenbanken und der Reichsbank, Staats- und Kommunalan-
leihen, Pfandbriefen und dem Emissionswesen gehandelt wird. Politisch
beurteilt werden u. a. die Auslandsanlagen, die Auslandsbanken, die deut-
schen Kolonialbanken, die Konzentrationsfrage. Während der erste Teil
Begriffliches und Geschichtliches bringt, ist das Kernstück der Abhandlung
der zweite Teil: „Bankgeschäfte“. Das „reguläre“ Geschäft ist entweder
passiv (fremde Gelder — Depositen) oder aktiv, insbesondere das Konto-
korrentgeschäft; Wechsel als Mittel des Bankkredits und der Bankanlage
(wirtschaftlicher Begriff und Arten der Wechsel, Akzept- und Diskontge-
schäft, Auslandswechsel, Wechselarbitrage) ; pfandmäßiger Bankkredit (Lom-
bard, Reportgeschäft, Sicherungsübereignung; Waren- und Effektenbe-
leihung, Verpfändung von Forderungen). Zu den „irregulären® Bankge-
schäften zählt Verfasser die Effektengeschäfte (Effekten und Effektenkapi-
talismus; Arten der Effekten [Anleihen, Dividendenpapiere], Effekten-Eigen-
geschäfte der Bank, Kommissionsgeschäft und Depotgeschäft, Emissions-
geschäft). Der dritte Teil handelt von dem Bankaufbau und umfaßt Er-