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als „Gefühlswert“ ab; findet er wirklich seine eigene Lehre in
diesen Beziehungen überlegen ?
Weiter finde ich die Bemerkung gegen meine Staatslehre ge-
richtet, sie sei nicht recht vereinbar mit dem Nationalitätenstaat ;
er stehe ihr gegenüber als unorganisch und „wenig lebensfähig“
da. Als Gegenbeweis hat der Referent die Kühnheit, Oesterreich
aufzustellen; er sieht eine „deductio in absurdum“ darin, daß
Oesterreich vor dieser Lehre als „ein kranker Mann“ dagestanden
ist. Im selben Moment also, da die Weltgeschichte vor aller
Augen den Nationalitätenstaat durch die Auflösung seiner ersten
Repräsentanten — nicht nur Oesterreich-Ungarns sondern, auch
Rußlands und der Türkei — verworfen hat, ın diesem selben Mo-
ment tritt ein Kritiker hervor und spricht ein verwerfendes Urteil
über eine Staatslehre aus, weil sie keinen Platz hat für — den
Nationalitätenstaat !
Der Schwerpunkt der Besprechung liegt indessen in der Kri-
tık der „organologischen Auffassung“, die der Referent in dem
Buche zu finden glaubt. Er versucht ihr dadurch beizukommen,
daß er mehrfach Stellen aus dem Zusammenhang meiner Dar-
stellung löst und wechselnde Bilder ineinander schiebt; dadurch
will er dem Publikum den Eindruck von Widerspruch geben. Er
kargt dabei nicht mit starken Worten: „völlige Unklarheit“, „arge
Konfundierung“ von den „vagsten Analogien“, die „einander tot-
schlagen“. Ich erkenne gut diese Kampfmethode, es ist die von
Volkrednertribünen herab im praktisch-politischen Kampf. Sie
scheint doppelt verwerflich einer Arbeit gegenüber, deren Verfasser
hier (im Vorwort) ausdrücklich auf den Anspruch auf eine streng
wissenschaftliche Form verzichtet hat. Freilich, die Gegensätze
gehen hier tiefer als nur bis zur Schale, ich werde deshalb nicht
unterlassen, in der Sache dazu Stellung zu nehmen.
So frage ich: sind die beobachteten Analogien, jede für
sich genommen. falsch? Will man die Realität jener Eigenschaf-
ten bestreiten, die ich mit ihnen habe ausdrücken wollen? Ver-
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