Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 39 (39)

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Zur Rechtslage der preußischen Univer- 
sitäten. 
Von 
Dr. jur. EDUARD HUBRICH, 0. ö. Professor der Rechte. 
I. 
Den preußischen Universitäten steht in kommender, allerdings 
wohl noch reichlich ferner Zeit eine Umwälzung von Grund auf 
bevor. In welchem Sinne dieselbe geplant wird, deutet eine Bro- 
schüre des gegenwärtigen Unterstaatssekretärs im Ministerium für 
Wissenschaft, Kunst und Volksbildung C. H. BECKER „Gedanken 
zur Hochschulreform“ Leipzig 1919 an. Es ist nicht die Absicht, 
hier im ganzen Umfange in eine Diskussion über den Gedanken- 
inhalt der Broschüre einzutreten, nur ein Paar Gesichtspunkte 
sollen hier im Widerspruch zu C. H. BECKER kurz erörtert 
werden. 
BECKERs Broschüre bringt unzweifelhaft mancherlei beher- 
zigenswerte Erinnerungen gegenüber dem gegenwärtigen Stand 
des preußischen und deutschen Universitätslebens. Aber zunächst 
wird sich u. E. schon die Frage nach der Grundursache, die jetzt 
eine derartige Umwälzung der Universitätsverhältnisse unbedingt: 
notwendig machen soll, nicht in der von C. H. BECKER ange- 
schlagenen Weise beantworten lassen. BECKER meint allen Ernstes 
den jüngsten Ereignissen die Lehre entnehmen zu können. an
	        
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