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Zur Rechtslage der preußischen Univer-
sitäten.
Von
Dr. jur. EDUARD HUBRICH, 0. ö. Professor der Rechte.
I.
Den preußischen Universitäten steht in kommender, allerdings
wohl noch reichlich ferner Zeit eine Umwälzung von Grund auf
bevor. In welchem Sinne dieselbe geplant wird, deutet eine Bro-
schüre des gegenwärtigen Unterstaatssekretärs im Ministerium für
Wissenschaft, Kunst und Volksbildung C. H. BECKER „Gedanken
zur Hochschulreform“ Leipzig 1919 an. Es ist nicht die Absicht,
hier im ganzen Umfange in eine Diskussion über den Gedanken-
inhalt der Broschüre einzutreten, nur ein Paar Gesichtspunkte
sollen hier im Widerspruch zu C. H. BECKER kurz erörtert
werden.
BECKERs Broschüre bringt unzweifelhaft mancherlei beher-
zigenswerte Erinnerungen gegenüber dem gegenwärtigen Stand
des preußischen und deutschen Universitätslebens. Aber zunächst
wird sich u. E. schon die Frage nach der Grundursache, die jetzt
eine derartige Umwälzung der Universitätsverhältnisse unbedingt:
notwendig machen soll, nicht in der von C. H. BECKER ange-
schlagenen Weise beantworten lassen. BECKER meint allen Ernstes
den jüngsten Ereignissen die Lehre entnehmen zu können. an