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länglichen Rechtsschutzes.. Denn der Universitätsprofessor ist in
seiner amtlichen Stellung Glied korporativer Organisationen, die
Träger selbständiger Gerechtsame sowohl gegen einander, wie
gegenüber dem Staat und dem diesen zunächst vertretenden Unter-
richtsministerium sind; auch sind mit der Eigenart dieser Rechts-
stellung des Professors mannigfache wirtschaftliche Lebensbe-
ziebungen untrennbar verknüpft.“ Daher, folgert die Petition, sei
die Notwendigkeit eines ausreichenden Gerichtsschutzes für den
Universitätsprofessor gerade mit Bezug auf seine aus dem objek-
tiven Universitätsrecht herfließenden Gerechtsame dringend ge-
boten. Auch werde ein solcher Gerichtsschutz, auf die Univer-
sitätsverwaltung ausgedehnt, erst die Eigenschaft der Universitäten
als akademischer Selbstverwaltungskörper ordnungsmäßigbefestigen,
während sie bisher im Grunde nur ein schöner Namen sei. „Die
Stetigkeit des Wirkens der Universitäten, fährt dann die Petition
fort, verlangt andrerseits, daß die Grundgesetze derselben, die
Universitätsstatuten, nicht zu raschen Abänderungen nach bis-
weilen recht fragwürdigen Verwaltungseinfällen und unter Um-
ständen gegen den entschiedenen Rat der Universität selbst aus-
gesetzt sind.“ Daher müsse außerdem in Zukunft für die Ab-
änderung des Universitätsstatutenrechts, also für die entscheidende
Regelung der Universitätsverhältnisse, der Weg eines förmlichen
Staatsgesetzes verlangt werden. Es lag ja auch gerade nach den
Erfahrungen der letzten Wilhelminischen Epoche auf der Hand,
‘daß der König in seinen einseitigen Erlassen über die Universitäten
nur sanktionierte, was ihm das Verwaltungs-, Ermessen“ des Unter-
richtsministeriums vorzuschlagen für richtig fand. Diese Gedanken
‘der Greifswalder Petition sind u. E. wichtig genug, um auch in
der Gegenwart gehörig beachtet zu werden, und es wäre wohl
richtiger gewesen, wenn BECKER sich vor Niederschrift seiner
Broschüre im Sinne der richtig aufgefaßten Greifswalder Petition
genauer unterrichtet hätte. Wer freilich von dem Ermessen der
Ministerialräte das Heil erwartet, kann nichts sehnlicher auch für