Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 39 (39)

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ahnden soll. Die finanzrechtliche Schuld trägt ihren Zweck in 
sich selbst. Sie soll Geldeinnahmen für den Staat beschaffen und 
zwar auf eine Weise, welche im Vereine mit anderen Einnahmen 
eine ausreichende, nachhaltige Versorgung des Staates gewähr- 
leistet. 
Die Einhaltung aller, der materiellen und der formellen 
Pflichten, welche die Abgabengesetze auferlegen, muß ge- 
sichert und nötigenfalls erzwungen werden. Dafür gibt es 
verschiedene Mittel des Zwanges, welche alle darauf hinauslaufen, 
einen dem objektiven Recht entsprechenden tatsächlichen Zustand 
herbeizuführen. Soweit es sich um die Sicherung einer Schuld 
handelt, richten sich die Vorkehrungen entweder unmittelbar gegen 
den Schuldner, um seinen mangelnden Willen zu beugen, oder sie 
ergreifen unmittelbar bestimmte Vermögensgegenstände, oder end- 
lich sie richten sieh gegen Dritte, die zum Schuldner oder zu den 
Vermögensgegenständen in rechtlichen oder tatsächlichen Be- 
ziehungen stehen. Sofern sie darauf ausgehen, für die nichter- 
füllte Schuld aus den Vermögensgegenständen oder von den Per- 
sonen Befriedigung des Anspruches oder Ersatz für die Nicht- 
befriedigung zu erzielen, sprechen wir von einer Haftung. 
Wie die Schuld, so bezweckt auch die Haftung letzten Endes eine 
materielle Befriedigung. Die gesetzliche Ausdrucksweise ist keine 
einheitliche. Wir müssen daher in der Wissenschaft unsere eigene 
Ausdrucksweise wählen. 
Wie bei der Schuld, sind auch bei der Haftung zwei Be- 
trachtungsweisen möglich. Wir können entweder die Geltend- 
machung der Haftung, das Greifen auf haftende Personen oder 
Sachen, den Finanzzwang, oder anderseits das Verstricktsein ge- 
wisser Personen oder Sachen in die Maschen und Fäden der 
Finanzgewalt in Betracht ziehen. 
Die Haftung ist ein sekundäres Rechtsverhältnis, das primäre 
ist die Schuld. Für die Haftung gibt es daher im Gegensatze 
zur Schuld nur eine Bestimmungsgröße. Dafür ist aber ein, an- 
Archiv des öffentlichen Rechts. XXXIX. 2. 12
	        
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