Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 39 (39)

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mit sich eine Verantwortlichkeit gegenüber der Gesamtheit und 
wird sich derselben in einem gesunden Staate stets bewußt bleiben. 
Der Verantwortlichkeit des einzelnen gegenüber der Gesamtheit 
entspricht anderseits die Verantwortlichkeit der Organe der öffent- 
lichen Gewalt dafür, daß sie gerecht vorgehen. Vom geordneten 
Funktionieren der öffentlichen Gewalt hängt das Schicksal des 
Staates und der geordnete Lebenslauf des einzelnen ab. Nur ein 
Individuum mit vollkommen erloschenem Gemeinschaftsgefühl kann 
die Steuerschuld und die Haftung hiefür als Pflichten auffassen, 
die ihm im fremden Interesse übertragen sind. Nur in einem zer- 
rütteten Staate ist den Öffentlichen Organen das Gefühl der Ver- 
antwortlichkeit geschwunden. 
2. Schuld und Haftung im deutschen Recht. 
Die Gegenüberstellung von Schuld und Haftung ist in den 
letzten Jahrzehnten bei rechtliehen Untersuchungen infolge der 
weiteren Vertiefung der deutschrechtlichen Forschung auf 
diesem Gebiete sehr beliebt geworden. Im altrömischen Recht, 
im orientalischen Recht, im modernen bürgerlichen Recht suchte 
man Spuren zu finden. Auch im Finanzrecht hat sie Anklang 
gefunden. Es ist ein Verdienst MYRBACH3’, zuerst darauf hin- 
gewiesen zuhaben, jedoch ohne daß er die Schlußfolgerungen daraus 
gezogen hätte. Daß die deutschrechtliche Unterscheidung von 
Schuld und Haftung nicht von vornherein aus dem Finanzrecht 
auszuschließen ist, ist für den klar. der sich des in der Vergangen- 
heit bestandenen engen Zusammenhanges zwischen Privat- und 
öffentlichem Recht bewußt ist. Die Ausbildung der Lehre zuerst 
auf dem Boden des Privatrechtes ist kein Grund ihres Ausschlusses 
im Finanzrecht. Wir müssen uns nur erstens des Wesens des 
” FRANZ FR. v. MYRBACH-RHEINFELD, Grundriß des (österr.) Finanz- 
rechtes, 2. Aufl. (1916), S. 68ff., bes. S. 73f. Seine ersten Versuche sind 
allerdings nicht geglückt. Mit Recht wendet sichägegen einige Konstruk- 
tionen EMANUEL HuGo VOGEL, Finanzarchiv XXIX, S. 471ff,
	        
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