Das Gemeindestimmrecht in Schweden..
Von
CONRAD BORNHAK.
Die politische Gemeinde Schwedens hing bis in die neuere
Zeit namentlich auf dem flachen Lande eng mit der kirchlichen Ge-
meinde zusammen. Auf kirchlichem Gebiete, bei der Wahl des Seel-
sorgers, entwickelte sich daher um 1700 zuerst ein Mehrstimm-
recht, man begann. wie ironisch bemerkt wird, Pfennige als Ma&-
stab anzuwenden für den Wert der Seelen?. Sehr alt war dabei
auclı das Frauenstimmrecht. Es hängt zusammen mit der Auf-
fassung der Gemeinde als eines privatwirtschaftlichen Verbandes
und mit der ziemlich späten Aufhebung der altgermanischen Ge-
schlechtsvormundschaft. Die Frauen erhielten mit privatrecht-
licher Mündigkeit auch politisches Gemeindestimmrecht. So gab
man schon 1734 den Witwen mit der Aufhebung der Geschlechts-
vormundschaft auch das Gemeindestimmrecht vorausgesetzt, daß
! Vgl. AscHzHnouG, Das Staatsrecht der Königreiche Schweden und
Norwegen (MARQUARDSENs Handbuch des öffentlichen Rechts), Freiburg i. B.
1886, S.A1ff.; Tautın, Kommunal rösträtti Sverige, Stockholm 1907;
Larsson, Kommunalförvattningens och organisation och arbetssätt ; Sveriger
Englands, Frankrikes, Preussens, Oesterrikes, Danmarks och Norges städter,
Stockholm 1909; REUTRRSKJIÖLD, Die öÖffentlich-rechtliche Gesetzgebung
Schwedens 1906/10 im Jahrbuche des öffentlichen Rechts 1911, S. 649 ft.;
BERGSTRÖM, Den Kommunala rösträtten, Stockholm 1916.
*2 BERGSTRÖM a. a. O. S. 4.