Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 39 (39)

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Hafter von der Gesetzgebung nicht unberührt bleibt. Gleiches 
Recht gelte für alle, und jeder Versuch, die Rechtsgleichheit um- 
zustoßen, muß verhindert werden. Wo das freie Spiel der Kräfte 
eine Ungleichheit ermöglicht, ist es Aufgabe der Rechtsordnung, 
die Gleichheit wieder herzustellen. Der Rechtsbereich, der hier 
das Finanzrecht zu unterstützen hat, ist das Bürgerliche Recht. 
Allerdings kann durch Maßnahmen des Bürgerlichen Rechtes, 
z. B. durch Ungültigerklärung von Vereinbarungen, welche den 
Bestrebungen des Finanzrechtes widerstreiten, das Ziel nur teil- 
weise erreicht werden, weil dann immer noch die tatsächliche 
Schuldtragung durch den Hafter möglich bleibt; aber auch da- 
gegen muß angekämpft werden. Wenn die itechtsordnung schon 
ihren Machtbereich erschöpft sieht, so darf sie wenigstens nicht 
durch zaghaftes Vorgehen einen von der Steuer nicht beabsich- 
tigten Zustand fördern. Bei einer indirekten Steuer kann es die 
Rechtsordnung dem freien Spiel der Kräfte eher überlassen, ob 
und inwieweit die Ueberwälzung eintritt. Wenn aber bei den 
direkten Steuern der Standpunkt festgehalten wird, daß die Ein- 
hebung im Abzugswege nur eine besondere Einhebungsform dar- 
stellt und den Charakter der Steuer nicht ändern soll, so wäre es 
unmoralisch, das innere Verhältnis zwischen Schuldner und Hafter 
unberücksichtigt zu lassen. Sonst trifft die Steuer ganz andere 
Personen als beabsichtigt ist und hat ganz andere Wirkungen. 
Es ist vielfach ın der Literatur, auch ın der wissenschaft- 
lichen, die Meinung verbreitet, durch die Einhebung im Abzugs- 
wege, oder wie man auch sagt, durch die objektive Einhebungsart, 
werde die Steuer zu einer indirekten umgestaltet oder wenigstens 
den indirekten Steuern angenähert. Davon kann vom juristischen 
Standpunkt nach den obigen Ausführungen keine Rede sein. Voll- 
kommen klar kommt unsere Auffassung in den englischen Finanz- 
gesetzen und im englischen Einkommensteuergesetz zum Ausdruck, 
wo bezüglich des Schuldners mit Vorliebe die stereotype Rede- 
wendung gebraucht wird: any individual, who has been assessed
	        
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