Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 39 (39)

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Bau noch stark erweitern. Namentlich bei den indirekten Steuern, 
welche den Gegenstand einer weiteren Untersuchung bilden sollen, 
ist eine Reihe von hier behandelten Instituten älter und schärfer 
ausgebildet. Wir sind noch nicht am Ende der Entwicklung an- 
gelangt. Nicht nur die Schuld, auch die Haftung ist ausgestal- 
tungsfähig, und gerade dann, wenn beide Institute auseinander- 
gehen, ist eine Weiterbildung des Finanzrechts möglich, welche 
die Schwierigkeiten infolge der gesunkenen Steuermoral, des An- 
steigens der Kosten der Steuerverwaltung und des Mangels an ge- 
eignetem Verwaltungspersonal überwindet und ein den vergrößerten 
Ansprüchen an die Staatsfinanzen entsprechendes Wachstum des 
Steuerertrages verbürgt.
	        
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