Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 39 (39)

Literatur. 
Dr. Josef Kohler, o. ö. Professor an der Universität Berlin, Geh. Justizrat, 
auswärtigem oder korrespondierendem Mitglied verschiedener Institute 
und Gesellschaften. Grundlagen des Völkerrechts. Ver- 
gangenheit, Gegenwart, Zukunft. Stuttgart, Verlag von 
Ferdinand Enke. 1918. VII u. 250 8. Pr. Mk. 12.—. 
Die deutsche Rechtswissenschaft beklagt in dem seither verstorbenen 
Verfasser einen Mann von ganz hervorragender Eigenart. Verstand er 
doch wie wenige, von den Dingen alsbald eine umfassende Anschauung zu 
gewinnen, und diese dann mit Entschlossenheit und mit einem gewissen 
Glanz zur Darstellung zu bringen. Daher die große Vielseitigkeit seiner 
schriftstellerischen Betätigung und die Selbständigkeit gegenüber der 
literarischen Welt, die ihn umgibt. So auch dieses sein letztes Werk. 
Es bedient sich in seinen sieben Büchern wieder mancher selbst ge- 
prägten Terminologie und der einzige zeitgenössische Autor, auf welchen 
die Fußnoten verweisen, ist gewöhnlich er selbst. Vor allem aber bewährt 
sich die Eigenartigkeit in der Wahl des Grundgedankens, auf welchen das 
Völkerrecht gestellt sein soll: es beruht auf den Forderungen der Kultur, 
ist „Kulturrecht* d.h. „modernes Naturrecht“ (S. 3). 
Dieser Art war das Naturrecht des Thomas von Aquin und der andern 
Scholastiker, namentlich der alten Spanier, Suarez, Molina, Soto, auf welche 
nachher gern zurückverwiesen wird. „Diese ganze großartige naturrecht- 
liche Entwicklung hat einen tödlichen Stoß erfahren durch die holländi- 
schen Kalvinisten, namentlich durch Hugo Grotius.“ Die Erstarrung und 
Entartung beginnt, bis schließlich Hegel der ganzen Auffassungsweise „den 
Todesstoß versetzte“ (S. 4). Aber aus dessen Intellektualismus ergibt sich 
doch wieder die Forderung eines Naturrechts, eines solchen nämlich, das 
eich veränderlich der jeweiligen Kultur anschließt. „Ein Völkerrecht in 
diesem Sinne suchten die alten Völkerrechtslehrer zu gestalten, ein Victoria, 
wie ein Molina.“ Also die Wissenschaft muß umkehren: „Ein derartiges 
Völkerrecht müssen wir schaffen und die Ideen hierzu sollen in diesem 
Werke gegeben werden“ (S. 5).
	        
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