INHALT DES 3. HEFTES
Aufsätze. Seite
Jacopı, Das Verordnungsrecht im Reiche seit dem November 1918 . . 273
BoaLer, Von der Eigenart der Entwickelung der Staatsgewalt in Würt-
temberg auf Grund der Verfassung vom 25. September 1819 . . 362
Verlag von 9. ©. B. Mohr (Paul Siebe) in Tübingen.
Das Öffentliche Recht der Gegenwart.
Fortlaufender Teil.
Jahrbuch des öffentlichen Rechis.
IX. Band.
Herausgegeben von
Geheimrat Prof. Piloty-Würzburg u. Prof. Koellreutter-Halle.
Unter der Presse.
Inhalt: Berichte,
Prof. Jellinek-Kiel, Deutsches Reich. Prof. Piloty-Würzburg, Bayern.
Prof. Jacobi-Leipzig, Sachsen. Prof. v. Blum e-Tübingen, Württemberg.
Prof. Koellreutter-Halle, Baden. Prof. Gmelin-Gießer, Hessen. Land-
gerichtspräsident Brückner-Schwerin, Mecklenburg. Prof. Rosenthal-
Jena, Thüringen. Prof. Kelsen-Wien, Deutsch-Oesterreich. Dr. Kraus-
Königsberg, Völkerrecht.
Mit dem 9. Band nimmt das Jahrbuch nach langer Pause sein Erscheinen
wieder auf. Den Verhältnissen entsprechend konnte diesmal nur über Deutsch-
land und Deutsch-Oesterreich berichtet werden. Dadurch wird aber dieser
Band zu einem wertvollen Nachschlagebuch, das über die durch die
Revolution entstandenen neuen Verfassungen berichtet und diese zum Teil
mit ihren wichtigsten Bestimmungen in Anhängen wörtlich mitteilt.’
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