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tragten über die Errichtung des Reichsamts. für die wirtschaft-
liche Demobilmacthung (Demobilmachungsamt). Der Erlaß gibt
zunächst bekannt, daß „zur 'Ueberführung. des deutschen -Wirt-
schaftslebens in den Frieden“ eine oberste. Reichsbehörde unter
der Bezeichnung
„Reichsamt für die wirtschaftliche Demobilmachung
(Demobilmachungsamt) *
errichtet und mit seiner Leitung der bisherige Oberstleutnant
Koeth, Leiter der Kriegs-Rohstoff- Abteilung, „mit Zustimmung
des Herrn Kriegsministers“ beauftragt worden sei. Koeth hat, so
fährt der Erlaß fort,
die gesamten Arbeiten der wirtschaftlichen Demobilisierung
unverzüglich in die Hand zu nehmen, sich mit sämtlichen
hierbei in Betracht kommenden Zentral-, Provinzial- und
Lokalbehörden des Reichs und der Bundesstaaten zu diesem
Zwecke in Verbindung zu setzen, die erforderlichen Maß-
nahmen mit ihnen zu vereinbaren oder nötigenfalls selbstän-
dig zu ergreifen.
Den Schluß des Erlasses bildet eine Aufforderung an alle Zivil-
und Militärbehörden,
den Weisungen des Herrn Koeth in Angelegenheiten der
wirtschaftlichen Demobilisierung unweigerlich und mit größter
Beschleunigung Folge zu leisten und ihm zur Durchführung
seiner für die Wohlfahrt unseres Volkes äußerst wichtigen
Aufgabe nach jeder Riehtung behilflich zu sein.
Der Erlaß trägt vollständig das Gepräge der Revolutionszeit; die
Unterschrift lautet
Der Rat der Volksbeauftragten
Ebert Haase
Eine Gegenzeichnung fehlt, obwohl andere Verordnungen des
Rates der Volksbeauftragten vom gleichen Tage die Gegenzeich-
nung der zuständigen Staatssekretäre zeigen. Der Mangel der
Gegenzeichnung erklärt sich wobl daraus, daß der Erlaß vom