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Ausschuß ermächtigt, wit. rechtlicher Wirkung jede Maßnahme zu
treffen, die-ikm erforderlicli erscheint, ıst, unterzeichnet:
Die Reichsregierung
Ebert Haase
Die Verordnung, betreffend die vorläufige Regelung der Luft-
fahrt-vom 26. November: 1918 (Reichsgesetzblatt S. 1337) beginnt
mit' den Werten: „Der Rat der Volksbeauftragten verordnet mit
Gesetzeskraft* und ist unterschrieben:
Der Rat der Volksbeauftragten
Ebert Haase
Der Staatssekretär des Innern
Preuß
Die Verordnung über die Benutzung von Grundstücken und
Gebäuden, Sehiffen und Wasserfahrzeugen zu militärischen Zwek-
ken nach Eintritt des Friedenszustandes vom 28. November
1918 (Reichsgesetzblatt 1341 f.) ergeht von sämtlichen 6 Mit-
gliedern der „Reichsregierung“, d. h. des Rates der Volksbeauf-
tragten, gegengezeichnet vom Staatssekretär des Innern.
Die Bekanntmachung betreffend die Verwertung des durch
die Demobilisation freiwerdenden Armeematerials vom 29. No-
vember 1918 (Reichsgesetzblatt S. 1343) wird gezeichnet von
dem Rate der Volksbeauftragten mit allen 6 Namen, eine Zeile
tiefer:
Vollzugsausschuß des Arbeiter- und Soldatenrates
Molkenbuhr Richard Müller
Die Verordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden
deutschen Nationalversammlung (Reichswahlgesetz) vom 30. No-
vember 1918 (Reichsgesetzblatt S. 1345 ff.) zeigt wieder als Unter-
schrift:
Der Rat der Volksbeauftragten
Ebert Haase.
Der Staatssekretär des ‚Innern
Preuß