Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 39 (39)

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Verordnung über .Erwerbslosenfürsorge des 13. November 1918 
ab bis zur Bekanntmachung über die Verwendung von Gleit- 
schutzmitteln unter dem 24. Februar 1919. Eine Ausnahme ma- 
chen nur diejenigen Verordnungen, die sich auf die besonderen Er- 
mächtigungen in den $$ 16 und 20 der Verordnungen vom 4. 
bzw. 24. Januar 1919 berufen (vgl. hierzu die Uebersicht im 
Anhang). 
Allerdings finden sich auch hier schon mancherlei Eigenheiten. 
Durchaus verständlich ist es noch, wenn die für die Durchführung 
der Demobilisierung des Wirtschaftslebens erforderlichen Anord- 
nungen nicht sämtlich von dem Staatssekretär oder später dem 
Reichsminister für die wirtschaftliche Demobilmachung erlassen 
werden, sondern wenn trotz der weiten Ermächtigung, die ihm 
zur Seite steht, bisweilen die Anordnungen von dem Rate der 
Volksbeauftragten bzw. der Reichsregierung selbst unter Gegen- 
zeichnung des Staatssekretärs für die wirtschaftliche Demobil- 
machung erfolgen. So die bereits erwähnte Verordnung be- 
treffend Arbeitsverdienst. bei Verkürzung der Arbeitszeit in der 
Großberliner Metallindustrie vom 7. Dezember 1918, wo das 
Demobilmachungsamt die Gegenzeichnung leistet zu einem Br- 
lasse des Rates der Volksbeauftragten und des Berliner Voll- 
zugsrats; so die Bekanntmachung über die Gültigkeit der wäh- 
rend des Krieges von dem Bundesrate, dem Reichskanzler, der 
Heeresverwaltung und den militärischen Befehlshabern erlassenen 
wirtschaftlichen Verordnungen vom 28. Dezember 1918, wo das 
Demobilmachungsamt zusammen mit dem Reichswirtschaftsamt 
einen Erlaß der „Reichsregierung“ gegenzeichnet; so die Ver- 
ordnung über die Einstellung, Entlassung und Entlohnung ge- 
werblicher Arbeiter während der Zeit der wirtschaftlichen Demo- 
bilmachung vom 4. Januar 1919, die Verordnung betreffend Ab- 
änderung dieser. Verordnung vom 24. Januar 1919, die Verord- 
nung über die Einstellung, Entlassung urd: Entlohnung der An- 
gestellten während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung
	        
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