Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 39 (39)

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Häufung von Verordnungsrechten mit verschiedenen Voraus- 
setzungen nicht. 
Tatsächlich werden in der Praxis die beiden Verordnungsrechte 
andauernd nebeneinander ausgeübt, ohne daß sich auch nur eine 
scharfe Abgrenzung der beiderseitigen Geschäftsverteilung fest- 
stellen ließe. In der vereinfachten Form der Gesetzgebung durch 
die Reichsregierung mit Zustimmung des Staatenausschusses und 
des von der Nationalversammlung gewählten Ausschusses ergehen: 
Verordnung vom 23. Mai, betreffend die Verwertung von 
Militärgut; Verordnung vom 24. Mai/l6. August über die 
Geltendmachung von Ansprüchen von Personen, die im 
Ausland ihren Wohnsitz haben; Verordnung vom 24. Mai 
über die Verjährung des Seeversicherungsrechts; Verordnung 
vom 24. Mai über die Fristen des Wechsel- und Scheckrechts 
für Elsaß-Lothringen; Verordnung vom 17. Juni zum Schutze 
der Kriegsteilnehmer gegen Zwangsvollstreekung; Reichs- 
getreideordnung für die Ernte 1919 vom 18. Juni: Verord- 
nung vom 22. Juni, betreffend die Aenderung der Bekannt- 
machung über Lohnpfändung vom 13. Dezember 1917; 
Verordnung Zum Schutze der Mieter vom 22. Juni; Verord- 
nung vom 22. Juni über die Einwirkung der Heizstoffpreise 
auf Mietverhältnisse; Verordnung vom 3. Juni über den Ver- 
kehr mit Zucker; Verordnung vom 3. Juli über die privat- 
rechtlichen Verhältnisse von Genossenschaften zum Zwecke 
der Bodenverbesserung; Verordnung vom 15. Juli über die 
Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse und für Schlacht- 
und Nutzvieh; Verordnung vom 16. Juli über die Vornahme 
einer Volkszählung am 8. Oktober 1919; Verordnung vom 
31. Juli gegen den Wucher bei Vermittlung von Mieträumen ; 
Verordnung über die Ermächtigung des Staatenausschusses 
zur Anordnung von Münzprägungen vom 1. August; Ver- 
tragsablösungsverordnung vom 8. August; Verordnung über 
Oelfrüchte und daraus gewonnene Erzeugnisse vom 16. Au-
	        
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