Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 39 (39)

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4. August über die Zulassung von Kraftfahrzeugen zum öffent- 
lichen Verkehre; Verordnung vom 6. August über Festsetzung 
des Jahresarbeitsverdienstes in der landwirtschaftlichen Unfall- 
versicherung; Bekanntmachung vom 9. August zu der Ver- 
ordnung des Bundesrats iber künstliche Düngemittel vom 
3. August 1918; Verordnung vom 27. August über die Ent- 
eignung und vorläufige Sicherstellung von Betriebsstoffen : 
Bekanntmachung vom 28. August über die Verlängerung des 
Stahlwerksverbandes; Verordnung vom 3. September über die 
Einstellung und Entlassung von Arbeitern und Angestellten 
während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung ; Ver- 
ordnung vom 21. September, betreffend Aenderung der Ver- 
ordnung über Tarifverträge, Arbeiter- und Angestelltenaus- 
schüsse und Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten vom 23. De- 
zember 1918; dazu die zahlreichen Verordnungen, die vor 
dem November 1918 erlassene Verordnungen und Bekannt- 
machungen aufheben oder abändern (vgl. die Uebersicht im 
Anhang). 
Das Außergewöhnliche und Unvernünftige, das in der Kon- 
kurrenz der beiden Verordnungsrechte wegen der verschiedenen 
Voraussetzungen liegt, an die sie geknüpft sind, wird man mit 
manchen anderen Erscheinungen, die eine Revolutionszeit mit sich 
bringt, in Kauf nehmen müssen. 
Offenbar ungesetzlich wird der Zustand erst von dem Augen- 
blick an, wo neben der Reichsregierung als Träger des Verord- 
nungsrechtes das Reichsministerium für wirtschaftliche Demobil- 
machung verschwindet und an seine Stelle die übrigen Reichs- 
ministerien treten. Das geschieht mit dem Erlaß betr. die Auf- 
lösung des Reichsministeriums für wirtschaftliche Demobilmachung 
vom 26. April 1919.
	        
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