Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 39 (39)

setzt, daß dieser überhaupt noch eine erste Kammer habe. Hinter 
dem gleichen Wahlrecht laure aber noch etwas ganz anderes, das 
allgemeine Wahlrecht der Sozialdemokraten. Durch die Wahl- 
reform in der einen wie der anderen Gestalt werde vor nllem der 
Bauernstand bedroht. 
Der Minister verwies demgegenüber darauf, daß es sich vor 
allem darum handle, ein einiges und starkes Volk zu schaffen. 
Beı anderen Völkern sei dasselbe Bestreben vorhanden trotz des 
Weltkrieges. Das vierzigstufige Wahlrecht erschien der Rechten 
selbst nicht mehr haltbar. Man blase zum Rückzuge mit dem 
Schlagworte: verstärktes Wahlrecht. Damit diene man aber nur 
Klasseninteressen. Es sei aber wenigstens ein Glück, daß die 
Rechte sich nicht ganz abweisend verhalte. 
Der Abgeordnete Lindman von der Rechten verwies dem- 
gegenüber darauf, daß das einige Volk, das der Minister erstrebe, 
nicht durch Mehrheitsbeschluß geschaffen werde. Es müsse viel- 
mehr ein Ausweg gefunden werden. Unter dem bisherigen Stimm- 
rechte seien die Gemeinden zu hoher Blüte gelangt. Wenn man 
gegenüber dem gleichen Wahlrechte Bürgschaften für notwendig 
halte, so zeuge das von dem Bewußtsein, daß man sich auf einem 
abenteuerlichen Wege befinde. Ueberdies werde durch die Wahl- 
reform ein wirkliches Zweikanımersystem gefährdet. 
Der sozialdemokratische Redner Hallen wies besonders darauf 
hin, daß das vierzigfache abgestufte Stimmrecht das Gemeindein- 
teresse ertöte, und daß die Reform. wenn sie jetzt falle, in ver- 
schärfter Form wieder auftauchen werde. In dem gleichen Sinne 
erklärte der Sozialdemokrat Branting, die Halsstarrigkeit der 
Rechten müsse doch manche Liberale überzeugen, daß sie den 
Sozialdemokraten zu folgen hätten. 
Das Ergebnis in der zweiten Kammer war die Annalıme der 
Regierungsvorlage. 
Eine Uebereinstimmung unter beiden Kammern über die Ge- 
meindewahlreform war somit nicht zu erzielen. Damit ist die
	        
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