Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 39 (39)

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Erlassende Stelle 
Auf Grund 
  
Reichsministerium mit Zustimmung des 
Reichsrats und des von der National- 
versammlung gewählten Ausschusses. 
Reichsregierung mit Zustimmung des 
„Reichsrats und des von der National- 
versammlung gewählten Ausschusses. 
Reichswirtschaftsminister, 
Reichsregierung mit Zustimmung des 
Reichsrats und des von der National- 
versammlung gewählten Ausschusses. 
Reichsregierung mit Zustimmung des 
Reichsrats und des von der National- 
versammlung gewählten Ausschusses. 
Reichswirtschaftsminister. 
  
$ 1 des Gesetzes vom 17. April 1919. 
der die wirtschaftliche Demobil- 
machung betreffenden Befugnisse, 
Erlaß vom 26. April 1919. 
$ 1 des Gesetzes vom 17. April 1919. 
der die wirtschaftliche Demobil- 
machung betreffenden Befugnisse, 
Erlaß vom 26. April 1919.
	        
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