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Aufsätze.
Kritische Vorbetrachtungen zur neuen Reichs-
verfassung.
Von
LEO WITTMAYER, Wien.
Wie immer man über die mutmaßliche Lebensdauer der neuen
deutschen Reichsverfassung urteilen mag, eines wird man unter
allen Umständen gelten lassen müssen: daß sie einen dankens-
werten Gegenstand für neue juristische Betrachtungen und Wert-
urteile abgibt, die einen belebenden Hauch für die Wissenschaft
vom geltenden lebenden Staatsrechte erwarten lassen und um so
erwünschter sein sollten, als unsere alten, auf dem längst er-
schöpften Boden des früheren Reichsstaatsrechtes angestellten
Untersuchungen einen weiteren Ertrag kaum mehr erwarten ließen.
Manche Fragen und Problemstellungen, die wir der Betrach-
tung der früheren Reichszustände verdanken, können umsomehr
wieder lohnend und zinsbar auf die neue Verfassung übertragen
werden und müssen es sogar, zumal die neue Verfassung eine
seltsame Symbiose von Altem und Neuem darstellt, von Altem,
das in der Kürze der Zeit nicht mehr abgestreift, von Neuem.
das nöch nicht ausreifen konnte, wie es eben eine Zeit des jähen
Ueberganges mit sich bringt, die eben dadurch so viel des Lehr-
reichen und Merkwürdigen anschwemmt. Nur diesem Kontrast,
soweit er sich auf die staatlichen Grundlagen des Reiches und
seiner Teile erstreckt oder grundlegende Einrichtungen des Staats-
rechtes durchzieht, kann und soll hier nachgegangen werden und
Archiv des öffentlichen Rechts. XXXIX. 4. 96