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Boden der Kammerrepublik aufführen zu wollen, so darf gleich-
wohl nicht übersehen werden, wieviel Herrschaftliches in die Zu-
ständigkeiten des Reichspräsidenten einfließt, von der Ernennung der
Reichsregierung angefangen (Art. 53) bis zur Auflösung des Reichs-
tages (Art. 25) und zur Verfügung über den Volksentscheid, um
ein Gesetz zu retten oder trotz eines gegen den Einspruch des
Reichsrates mit Zweidrittelmehrheit gefaßten Reichstagsbeschlusses
zu werfen (Art. 74). Es wäre hübsch — stünde nur der Raum
zur Verfügung — diese Ausstrahlungen herrschaftlicher Lebensord-
nung bis in das staatliche Kleinleben hinein zu verfolgen. Dem
Kenner mag es vorbehalten bleiben, auszumalen, wie sich schon
durch die verschiedenen Ernennungsrechte allein in der Beamten-
welt allerlei Inseln, Nester und Winkel bilden müssen, in denen
sich stattliche Reste herrschaftlicher Lebensanschauung bis zum
jüngsten Tag erhalten könnten, auch wenn ringsum die Flut ge-
nossenschaftlichen Lebens und Trachtens höher und höher steigt.
Ob und inwieweit nun dieser Machtfülle durch die Bindung
an die Gegenzeichnung (Art. 50) Eintrag g ‘geschieht, ist vor allem
eine politische quaestio facti und zu “Terschiedenen Zeiten wohl
recht verschieden zu werten. An sich muß dieses genossenschaft-
liche Zusammenwirken mit der Reichsregierung und besonders mit
dem Reichskanzler keineswegs diese Wirkung haben und bei gün-
stigem Wetter, solange der Reichspräsident denselben politischen
Kreisen angehört, welche im Reichstag den Ausschlag geben,
vielleicht sogar ein oder der erklärte Führer der herrschenden
Richtung ist und seine Hausmacht im und außer dem Parlamente
findet, weist ihm schon die enge Mitarbeit mit dem Reichskanzler
einen ganz hervorragenden Platz zu, da jeder von beiden auf den
anderen angewiesen ist. An das Parlament, dem er ebenbürtig
werden sollte, reicht zwar der Reichspräsident gegen alle Beteue-
rungen der Denkschrift nicht heran, er gleicht nur dem Geist,
den er begreift; doch braucht man sich bloß vorzustellen, was der
Kanzler einer Kammerrepublik selbst in dem heute wesentlich