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Die neue badische und die neue württember-
gische Verfassung, eine vergleichende Gegen-
überstellung *.
Von
Dr. OTTO KOELLREUTTER, Professor in Freiburg ı. B. (Halle a. S.)
Eine Gegenüberstellung der neuen Verfassungen Badens und
Württembergs liegt einerseits nahe, andererseits könnte sie be-
fremden. Nahe liegt es, die beiden ersten Verfassungen, die nach
der Revolution in deutschen Einzelstaaten entstanden sind, ihrem
Inhalte nach gegeneinander abzuwägen. Von ihnen war die ba-
dische Verfassung die frühere, sie erging am 21. März 1919.
Zwei Monate später, am 10. Mai, folgte ihr die württem-
bergische Verfassung. Beide Verfassungen ergingen vor der
Reichsverfassung und mußten deshalb von vornherein mit der
Möglichkeit rechnen, daß einzelne ihrer Bestimmungen mit dem
Reichsrecht in Widerspruch geraten würden. Dieser Widerspruch
ın einzelnen Punkten ist denn auch nach dem Erlaß der Reichs-
verfassung vom 11. August 1919 nicht ausgeblieben. In Württem-
berg hat man daraus bereits die Konsequenzen gezogen und durch
die Neufassung der Verfassung vom 25. September 1919 die Wider-
sprüche mit dem Reichsrecht beseitigt. Dabei wurde vor allem
der bisherige Abschnitt der Verfassung über die Grundrechte
völlig gestrichen und nur drei Paragraphen dieses Abschnittes als
neuer 8. Abschnitt unter der Ueberschrift „Wirtschaftsleben* zu-
* Die Abhandlung wurde Ende Oktober 1919 abgeschlossen.