Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 39 (39)

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unterwoffen werden. Nur bezüglich des Haushaltsplans gibt es 
gewisse Einschränkungen. ‘Daß es in der Wirklichkeit des Lebens 
zumeist anders: aussehen wird, versteht. sich: von selbst. Es wird 
zu einer Volksabstimmung über eine Kriegserklärung vermutlich 
ebensowenig kommen wie zu einem Referendum über den Bau 
einer Reichseisenbahn von Ratzeburg nach Gadebusch. 
III. 
Das Verfahren der staatlichen Gesetzgebung als ein Prozeß staat- 
lieher Willensbildung ‚und Willensäußerung zerfällt in eine Reihe 
einzelner Stadien.oder Stufen. Deren Bedeutung ist je nach 
der Struktur der Staatsverfassung sehr verschieden. Je einfacher. 
der staatliche Organismus gestaltet ist, um so geringer ist der 
staatsrechtliche Wert, der dem einzelnen Momente der staatlichen 
Willensbildung zukommt. In einer absoluten Monarchie ver- 
schwindet alles, was der Erklärung des Gesetzeswillens durch den 
Monarchen vorangeht, hinter dieser‘ Erklärung; hier ist die Ver- 
kündung des Gesetzes, wenn sie der Herrscher persönlich vornimmt. 
oder der Verkündungsbefehl, wenn er die Publikation durch ein ihm 
nachgeordnetes Organ vollziehen läßt, das erste, möglicherweise das 
einzige, was. am Gesetzgebungsverfahren rechtlich relevant ist. Im 
konstitutionellen Staate, worin mehrere, ja vielleicht eine ganze Reihe 
von Subjekten an der Gesetzesherstellung beteiligt sind, gewinnen jene 
Stadien des ge sptzgeberischen Verfahrens ihre selbständige Be- 
deutung. Denn das Verfassungsrecht pflegt hier ein unter Um- 
ständen sehr verwickeltes System, von Rechten und Pflichten für 
die beteiligten Organe und zwischen ihnen zu schaffen, von Reclı- 
ten, Verpflichtungen, Bindungen, die sich auf den Beitrag des 
einzelnen Organs zu der gesetzgeberischen Leistung und auf die 
Wirkung der innerhalb des Gesamtverlaufs des Gesetzgebungs- 
prozesses abgegebenen Willenserklärungen beziehen. 
“In welcher Weise jene Gesetzgebungsstadien zu trennen, wie 
sie zu bezeichnen, und wie sie im einzelnen juristisch zu „kon-
	        
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