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enthalten diese Verordnungen häufig selbständige Vorschriften
über die Enteignung; ebenso häufig weisen sie aber auch auf
die Vorschriften des Höchstpreisgesetzes zurück. —
Die Verordnung über Versorgungsregelung dient dazu, in
allen Fällen, in denen zentrale Vorschriften nicht bestehen, den
Gemeinden und höheren Verbänden eine breite Basis für eine
selbständige öffentliche Versorgungspolitik zu geben. Die Ver-
ordnung bezieht sich auf „Gegenstände des notwendigen Lebens-
bedarfs*. Man wird darunter dasselbe zu verstehen haben wie
unter den „Gegenständen des täglichen Bedarfs in den vorher ge-
nannten Verordnungen‘. Die Gemeinden können den Verbrauch
regeln, die Erzeugung und den Handel reglementieren, die Ver-
sorgung selbst übernehmen. Sie können in Lieferungsverträge
eintreten und vom Erzeuger und Händler die Gegenstände über-
nehmen. Erfolgt die Weberlassung nicht freiwillig, so ist hier
die Enteignung gegeben.
B. Der Charakter der drei übrigen Verordnungen ist klar.
Die Brotverordnung ist das typische Beispiel einer
Verordnung, die selbständig und in sich geschlossen einen Gegen-
stand des Volksbedarfs (Brotgetreide und Mehl) zentral regelt.
Die Kriegsbedarfverordnung betrifft „Gegenstände
des Kriegsbedarfs und Gegenstände, die bei der Herstellung von
Kriegsbedarfsartikeln zur Verwendung gelangen können.
Die Verordnung über Vorratserhebungen ist eine
Hilfsverordnung sowohl für die Gegenstände des Volksbedarfs wie
des Kriegsbedarfs.. Sie begründet eine allgemeine Auskunfts-
pflicht hinsichtlich dieser Gegenstände.
IV.
Die Verordnungen enthalten ausdrücklich die folgenden Rechts-
gestalten:
4 [Inzwischen hat die Praxis entschieden, daß der Begriff Gegenstände
des notwendigen Lebensbedarfs die Futtermittel nicht umfaßt.
Archiv des öffentlichen Rechts. XXXIX. 1. 4