Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 39 (39)

  
Enteignung 
Gegenstand 
[Besondere Vorausset- 
zungen 
Anordnende Stelle 
Antrag 
Form der Anordnung 
Zeitpunkt des Eintritts 
der Wirkung 
Wirkung 
  
  
A. Höchstpreisgesetz 
Gegenstände des täglichen 
Bedarfs, insb. Nahrungs- 
und Futtermittel aller Art, 
sowie rohe Naturerzeug- 
nisse, Heiz- und Leucht- 
stoffe, sowie alle anderen 
Gegenstände, für die 
Höchstpreise festgesetzt 
sind 
keine 
Landeszentralbehörden 
oder die von ihnen be- 
stimmten Behörden (in 
Landkreisen: Landrat; in 
Stadtkreisen: - Gemeinde- 
vorstand) 
kein Antrag 
Mitteilung an den Besitzer 
  
Zugang der Anordnung 
Vebergang des Eigentums 
auf den in derAnordnung 
Bezeichneten 
  
B. Verordnung gegen 
übermäßige Preisstei- 
gerung 
Gegenstände des täg- 
lichen Bedarfs, insb. 
Nahrungs- und Futter- 
mittel aller Art, sowie 
rohe Naturerzeugnisse, 
Heiz- und Leuchtstoffe, 
die vom Eigentümer zur 
Veräußerung erzeugt 
oder erworben sind und 
für die kein Höchst- 
preis festgesetzt ist 
die Gegenstände wer- 
den zurückgehalten 
wie A 
wie A 
wie A 
"wie A 
wie A
	        
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