Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 39 (39)

  
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C. Verordnungüber . . 
Versorgungsrege- . D. Brotverordnung ne 'E: Yerordnung on 
ung 
u _ herausgeben, insbe-! — 
sondere auf Verlan-ı 
en und Kosten des: 
| rwerbers überbrin-) 
gen oder übersen-, 
den 
durch höhere Ver- wie A durch Reichs- | _— 
waltungsbehörde | schiedsgericht für 
(Regierungspräsi- | Kriegsbedarf | 
dent) nach Anbhö-) | 
rung der Preisprü-, 
fungsstelle | 
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unter Berücksichti-'unter Berücksichtigunglunter Berücksichti-' —_ 
ung der Güte und|der Güte und Verwert-Igung des Friedens-: 
erwertbarkeit so-'barkeit sowie des!preises zuzügliehl 
wie des Einkaufs-,|Höchstpreises bzw. derleines im Einzelfall, 
Herstellungs- unditatsächlich gemachtenlangemessenen Ge-! 
Erzeugungspreises, Aufwendungen winnes 
jedoch höchstens | 
zum Höchstpreise 
—_ der Bundesrat für die wie Einteignung 
gesamte Ernte zugun- 
sten des Kommunal- 
verbandes 
  
—_— — [om - 
| 
_ 'die Brotverordnungil. Mitteilungan den] _ 
selbst Besitzer, Hersteller 
| oderVerwahrer oder! 
2. Oeffentliche Be-, 
| kanntmachung 
— Inkrafttreten der Brot-|1. Zugang der An- _ 
‚verordnung selbst für ordnung 
‚die Ernte 1916 am|2. Zeitpunkt der, 
'30. Juni 1916. öffentlichen Be-. 
kanntmachung, bei! 
| noch nicht vorhan-: 
denen Gegenstän- 
den deren Hintste-, 
hung *: 
 
	        
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