Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 41 (41)

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Staatsform, erscheint als nichts anderes denn ein dezentrali- 
sierter Einheitsstaat. 
Abschließend betrachtet KELSEN die Ergebnisse seines Werkes 
sub specie der großen Weltanschauungsgegensätze (S. 314 ff.). 
Die Theorie vom Primat des Staates ist verhältnismäßig 
individualistisch-subjektivistisch — und sie ist 
der wissenschaftliche Mantel des Imperialismus. Die Theorie 
vom Primat der Völkerrechtsordnung entspringt 
kollektivistischem, objektivistischem Denken und sie 
ist die rechtstheoretische Grundlage des Kulturideals des Pazi- 
fismus. Das Werk läßt erkenntnismäßig die Wahl 
zwischen den beiden grundsätzlichen rechtstheoretischen Positionen 
offen, willensmäßig ergreift aber unser Autor sehr entschie- 
den Partei: Das hinreißend geschriebene tiefe Werk klingt in 
eine schwungvolle ethische Apotheose des Primates der 
Völkerrechtsordnung aus. 
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KELSEN spricht in seinem großen Werke gelegentlich das 
große Wort aus, „daß die Jurisprudenz in demselben Maße Wissen- 
schaft wird, als sie dem Postulate der Einheit ihrer Erkenntnis 
genügt, als es ihr gelingt, alles Recht als ein einheitliches System 
zu begreifen“ (S. 152). Stellt man tatsächlich an die Rechts- 
wissenschaft diese am philosophischen Systemgedanken orientierte, 
im Sinne einer Wissenschaftslehre selbstverständliche Forderung, 
dann darf man die Behauptung wagen, daß die Jurisprudenz, 
deren seit Jahrzehnten und namentlich in den letzten Jahren in- 
tensivierte Tendenz zur Selbstkritik und Einkehr, zum Anschluß 
an die Wissenschaftsgemeinschaft nicht zu verkennen ist, erst 
mit dem Werke, das jene große Einsicht ausspricht, den 
Grad von Wissenschaftlichkeit erreicht habe, der den 
Ehrentitel Rechtswissenschaft verdient. Jedenfalls kann 
erst im Stadium eines solchen, am Systemgedanken orien- 
tierten Wissenschaftsbetriebes von einer „reinen Rechts- 
wissenschaft“ die Rede sein.
	        
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