Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 41 (41)

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Wahlen eingetretenen neuen Parteikonstellation arbeiten mußte. 
Darin lag die erste Verschiebung des Gleichgewichtes zugunsten 
der Volksvertretung, der auch die späteren Reichskanzler Rech- 
nung tragen mußten. Immerhin änßerte sich damals die Macht 
der Volksvertretung nur erst innegativer Richtung, d.h. sie 
konnte verhindern, daß gewisse Maßnahmen getroffen wurden, aber 
sie hatte noch keinen selbstschöpferischen Charakter, kein positives 
Bestimmen der Richtung der Staatspolitik (BERGSTRÄSSER im 
Handbuch der Politik, 3. Aufl., 1. Bd. S. 334). Das Wesen des 
Parlamentarismus besteht aber in positiver Macht- 
auswirkung, in der maßgebenden Bestimmung des ganzen Ganges 
der Regierung nach innen und außen. Hier will das Parlament 
nicht bloß Mitwirkungsrechte bei Gesetzgebung und Haushalts- 
führung und eine Kontrolle der Staatsverwaltung ausüben, sondern 
es will regieren und dies dadurch betätigen, daß es Programme 
für die Regierung aufstellt und Männer, die sich auf diese Pro- 
gramme verpflichten, zur Leitung des Staates bestimmt. dergestalt, 
daß ein Ministerium, welches in einer wichtigen Frage die Mehr- 
heit des Parlamentes nicht auf seiner Scite findet, zurücktreten 
muß, um einem andern Ministerium, wılches das Vertrauen der 
Mehrheit besitzt, den Platz zu räumen (PıtLoTy, Das parlamen- 
tarische System, im Arch. für Rechts- und Wirtschaftsphilosophie 
Bd.11 S. 70.). Daraus folgt, daß die leitenden Minister nicht nach 
ihrer besonderen fachlichen Tüchtigkeit und Befähigung, sondern 
nach ihrer Zugehörigkeit zur herrschenden Partei des Parlamentes 
und nach der Stellung, die sie in dieser einnehmen, ernannt werden. 
LUKAS, Die organisatorischen Grundlagen der neuen Reichs- 
verfassung, S. 26, kennzeichnet das Wesen des parlamentarischen 
Regierungssystems dahin: 
„Auch beim parlamentarischen Regierungssystem besteht staatsrecht- 
lich ein Dualismus von Parlament und Regierung, indem die Regierung 
staatercchtlich in den Händen des Staatshauptes (Monarch oder republi- 
kanischer Präsident) bzw. des von ihm zu berufenden Kabinettes sich 
befindet. Das Charakteristische des Systems besteht; nun darin, daß eine
	        
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