Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 41 (41)

— 34 — 
Menschen, die an diesem Staatsorgan Anteil haben, ohne daß ein Gegen- 
gewicht gegen diese Herrschaft in der Verfassung angebracht wäre. 
Da das Parlament die Regierung beherrscht, herrscht es durch die Regie- 
rung,oder richtiger: es herrscht diejenige Partei, die im Parlamente die 
Mehrheit hat, und in seinem Namen herrschen die Parteiführer, die das 
Ministerium bilden. Da aber in solcher Weise das Parlament mit der 
Regierung verwächst,hörtes auf, ein Kontrollorgan zu 
sein; die Gefahren des Dualismus sind beseitigt; die Gefahr des Mißbrauchs 
der einheitlichen Staatsgewalt ist an ihre Stelle getreten.“ 
Und auch ein Parlamentarier, wie V. ZENKER im „Parlamen- 
tarısmus“ S. 71, scheut sich nicht, offen auszusprechen, daß die 
Parlamente fast aller Staaten trotz ihrer Demokratisierung eigent- 
lich gefährlichere und mächtigere Organe der Herrschaft geworden 
seien, als es der absolute parlemenidräfhe Staat nur je zu sein 
gewagt habe. 
„Es sind heute allerdings nicht mehr die Dynastien, die Adelsfamilien, 
die Bureaukratie und die Kirche allein, die über das Volk herrschen, es 
sind zu den alten Herren neue getreten, die politischen Parteien, die sich 
als letzter Selbstzweck setzen und trotz ihres oft sehr demokratischen 
Getues doch nur die Diktatur einiger Weniger über die Vielen, im besten 
Falle die Herrschaft eines Klasseninteresses über alle übrigen Interessen 
mit Hilfe der parlamentarischen Fiktion errichten wollen. So lange die 
Parteien statt des allgemeinen Volkswohles auch nur das Wohl jenes 
Bruchteils der Bevölkerung besorgen, den sie repräsentieren, wäre noch 
immer kein Grund zu ernster Klage, weil ja durch die unvermeidlichen 
parlamentarischen Kompromisse ein Ausgleich unter den Interessen statt- 
findet. Die Partei ist aber nicht, was sie sein sollte — die Gesamtheit 
der Wähler und ihrer Mandatsträger, sondern eine kleine Gruppe von 
Führern, Abgeordneten und Vertrauenspersonen, welche an ihren Mandaten 
hängen, an der damit verbundenen Macht und nicht zuletzt an dem mit 
dieser Macht verbundenen Geschäfte. Das Interesse dieser Gruppen ist 
es zumeist, was man Parteiinteresse nennt, und diesem Interesse wird 
rücksichtglos das Interesse des Volkes geopfert. Hinter der parlamen- 
tarischen Technik steht das Verlangen, eine Oligarchie im Besitze der 
sehr realen Genüsse einer demokratischen Fiktion zu erhalten.* 
Das alles ist nach REDSLOB zwar unechter Parlamentaris- 
müs, nicht der wahre Parlamentarismus, wie er sein sollte; es 
ist aber wirklicher Parlamentarismus, wie er tatsächlich besteht 
und seine Wirkungen äußert.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.