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sonach durchaus auf den Boden der repräsentativen parlamenta-
rischen Republik, wie sie nun einmal die herrschende Staatsform
in Deutschland geworden ist, und suchen lediglich diejenigen
Mittel und Wege zu finden, die notwendig sind und geeignet er-
scheinen, um das parlamentarische System zu verbessern und mit
den Anforderungen an ein gesundes und dem wahren Volkswohle
dienendes Staatswesen wenigstens einigermaßen in Einklang zu
bringen. Hierbei handelt es sich im wesentlichen um die Milde-
rung der mit dem Repräsentativsystem nun einmal unvermeidlich
verbundenen Herschaft der Mehrheit. Die entsprechenden Ko-
rektive lassen sich nur schaffen
1. durch veränderte Zusammensetzung des Parlamentes,
2. durch Stärkung der Stellung des Staatsoberhauptes gegen-
über dem Parlamente,
3. durch Aenderung der Art der formalen Gesetzgebung,
4. durch strenge Trennung der gesetzgebenden von der voll-
zıehenden Gewalt und Befreiung der Exekutive von der Einwir-
kung der Legislative.
1. Das Parlament.
8 15. Einkammer-undZweikammersystem. Die
in allen modernen Staaten durchgeführte einheitliche „parlamentari-
sche Idee“ (s. oben S.268) verlangt die Teilnahme der Regierten an der
vertretung auf verhältnismäßig kurze Amtsperioden mit vorgeschriebenem
politischen Programm und vollständiger Gebundenheit an den Willen der
Auftraggeber — manches Angenehme für das demokratische Empfinden.
Es vermeide auch die einseitige Parteiherrschaft mit ihren Härten und Wech-
selfällen, weil das Regierungskollegium durch Kompromiß zwischen den
maßgebenden Parteien nach deren Stärkeverhältnis zu bilden sei. Es eigne
sich aber nicht für die Verhältnisse eines Großstaates, der eine durch poli-
tische Homogenität in sich geschlossene, also tatkräftigere Regierung brauche.
Der abfälligen Beurteilung des nordamerikanischen Systems tritt auch Luras
2. a. O. 8. 256 bei. Ebenso Erıchn KAUFMANN, Grundfragen der künftigen
Reichsverf. 1919, S. 18f. Auf nähere Erörterung dieser Frage muß hier
verzichtet werden.
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