Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 41 (41)

— 330° — 
dische Prinzip seit 1815 vielfach seinen Ausdruck in der Ver- 
fassungsgestzgebung der deutschen Staaten, indem diese, wie z. B. 
die Verfassung des Königreichs Sachsen von 1831, dem Wahlrechte 
zu den Landtagen die alte ständische Gliederung zugrunde legten. 
Dies änderte sich durch die Ereignisse des Jahres 1848, welche, 
zunächst allerdings nur vorübergehend, in fast allen deutschen 
Staaten zur Verdrängung der ständisch gegliederten Parlamente 
durch das allgemeine gleiche Wahlrecht führten. - Sodann kam 
eine Periode, in der das alte ständische Wahlrecht zeitweilig wieder 
auflebte, bis wichtige neue Umstände dessen endgültige Beseitigung 
zur Folge hatten. Diese lagen in dem Anwachsen der Groß- 
industrie und dem damit verbundenen Auftreten der Arbeiterklasse 
als neuer, vierter Stand. Außerdem wirkten beständig fort die 
nicht mehr an den Rahmen eines Standes gebundenen großen 
leitenden Ideen, die mit dem Jahre 1848 in das politische Denken 
eingedrungen waren, die Gedanken des Liberalismus und der natio- 
nalen Einigung. Auch die Regierungen konnten sich diesen nicht 
entziehen. So kam es zur Einführung des allgemeinen gleichen 
Wahlrechtes in den Verfassungen des Norddeutschen Bundes und 
des Deutschen Reiches und zur Aufhebung der ständischen Gliede- 
rung der Volksvertretung in den Einzelstaaten, so 1868 im König- 
reiche Sachsen und 1872 im Großherzogtume Hessen. Schwache 
Ueberreste hievon erhielten sich darnach nur noch in Württem- 
berg und in einigen Kleinstaaten. Sonst waren an der Stelle des 
ständischen Wahlrechtes überall andere Systeme, zumeist Wahlen 
nach Klassen und Zensus, angenommen worden. 
Das allgemeine gleiche Wahlrecht im Reiche entsprach in 
seinen Wirkungen nicht den Erwartungen seines Schöpfers, Bis- 
marck. 
„Zwei Dinge hatte er vor allem vom Reichstage gehofft: daß er ein 
Hort und Sinnbild der Einigkeit des deutschen Volkes sein und daß er 
der Regierung die Möglichkeit geben würde, mit den Wünschen und 
Bedürfnissen aller Volkskreise in lebendiger Fühlung zu bleiben. Statt 
dessen mußte er erkennen, daß sich im Reichstage ein Kampf der Frak-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.