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dische Prinzip seit 1815 vielfach seinen Ausdruck in der Ver-
fassungsgestzgebung der deutschen Staaten, indem diese, wie z. B.
die Verfassung des Königreichs Sachsen von 1831, dem Wahlrechte
zu den Landtagen die alte ständische Gliederung zugrunde legten.
Dies änderte sich durch die Ereignisse des Jahres 1848, welche,
zunächst allerdings nur vorübergehend, in fast allen deutschen
Staaten zur Verdrängung der ständisch gegliederten Parlamente
durch das allgemeine gleiche Wahlrecht führten. - Sodann kam
eine Periode, in der das alte ständische Wahlrecht zeitweilig wieder
auflebte, bis wichtige neue Umstände dessen endgültige Beseitigung
zur Folge hatten. Diese lagen in dem Anwachsen der Groß-
industrie und dem damit verbundenen Auftreten der Arbeiterklasse
als neuer, vierter Stand. Außerdem wirkten beständig fort die
nicht mehr an den Rahmen eines Standes gebundenen großen
leitenden Ideen, die mit dem Jahre 1848 in das politische Denken
eingedrungen waren, die Gedanken des Liberalismus und der natio-
nalen Einigung. Auch die Regierungen konnten sich diesen nicht
entziehen. So kam es zur Einführung des allgemeinen gleichen
Wahlrechtes in den Verfassungen des Norddeutschen Bundes und
des Deutschen Reiches und zur Aufhebung der ständischen Gliede-
rung der Volksvertretung in den Einzelstaaten, so 1868 im König-
reiche Sachsen und 1872 im Großherzogtume Hessen. Schwache
Ueberreste hievon erhielten sich darnach nur noch in Württem-
berg und in einigen Kleinstaaten. Sonst waren an der Stelle des
ständischen Wahlrechtes überall andere Systeme, zumeist Wahlen
nach Klassen und Zensus, angenommen worden.
Das allgemeine gleiche Wahlrecht im Reiche entsprach in
seinen Wirkungen nicht den Erwartungen seines Schöpfers, Bis-
marck.
„Zwei Dinge hatte er vor allem vom Reichstage gehofft: daß er ein
Hort und Sinnbild der Einigkeit des deutschen Volkes sein und daß er
der Regierung die Möglichkeit geben würde, mit den Wünschen und
Bedürfnissen aller Volkskreise in lebendiger Fühlung zu bleiben. Statt
dessen mußte er erkennen, daß sich im Reichstage ein Kampf der Frak-