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ein ausgebildetes Zweikammersystem (das. 11019 f.). Der Ab-
geordnete STÖCKER (U.Soz.Dem.) sieht wieder in dem Vorschlag
des Finanzrats den Versuch, das Zweikammersystem „einzu-
schmuggeln* und verlangt die Durchführung des Einkammer-
systems.
In der Beratung des Verfassungsausschusses ist
die grundsätzliche Frage, ob neben dem Landtag noch ein zweiter
selbständiger von ihm unabhängiger Faktor zu schaffen sei, ein-
gehend erörtert worden und zwar denknotwendigerweise in der
Richtung, ob ein Staatspräsident, eine Erste Kammer oder ein
Finanzrat oder Staatsrat zu schaffen sei. Der Berichterstatter
hat dabei sogleich auch auf den Begriff des retardierenden
Elements zurückgegriffen; von diesem sei immer die Rede
gewesen, wenn man von einem Faktor der bezeichneten Art ge-
sprochen habe. Er wies den Begriff als unglücklich gewählt und
den Gedanken als unrichtig zurück, als stelle man sich mit dem
retardierenden Faktor etwas vor, was sich dem Volkswillen ent-
gegenstelle und die staatliche Arbeit zurückhalte.. Einen solchen
Charakter brauche der hier evtl. zu schaffende Faktor nicht zu
haben und er dürfe ihn auch nicht haben. Seine Aufgabe sei
vielmehr die, ein Gegengewicht gegen ein absolutes
Parlament zu bilden. Der Landtag würde so, wie der Ent-
wurf der Verfassung gestaltet sei, nach erfolgter Wahl für die näch-
sten vier Jahre ein absoluter Souverän sein, das Volk hätte
dann nicht mehr mitzusprechen. Der hier in Rede stehende Faktor
soll nur zu dem Zwecke geschaffen werden, den Landtag in Ueber-
einstimmung mit dem Volkswillen zu halten (Aussch.Ber. Drucks.
Nr. 3120 B Sp. 40). Der Einwand, daß es eines sol&hen Faktors
neben dem Landtage und weil der Volksentscheid Abhilfe schaffen
könne, nicht bedürfe, wies der Berichterstatter des Verfassungs-
ausschusses zurück; man müsse bedenken, daß es sich in vielen
Fällen um sehr verwickelte Fragen handle, daß oft in dem Augen-
blicke, wo ein Gesetz erlassen werden solle, dessen Tragweite der