Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 42 (42)

— 20 — 
Genehmigungspflicht zur Niederlassung zweier barmherziger 
Schwestern)... beseitigen“ 
(3. Ausschuß S. 203) oder „verbieten“. Der ganze Verfas- 
sungsausschuß trat dem bei (8. Ausschuß $. 383). 
Wenn ferner MAUSBACH als Berichterstatter in der 
Nationalversammlung am 17. Juli 1919 namens des Verfassungs- 
ausschusses sagte, daß die Kirche „vollkommen selbständig 
sein soll und zwar auch in der Verleihung uud Besetzung ihrer 
Amtsstellen“ (HEILFRON a. a. O. 1919/20 Bd. 4 S. 433, 1919 
Bd. 6 S. 4004), und daß dieser Grundsatz im Ausschuß trotz 
des Widerspruchs einzelner Landesregierungen 
in voller Einmütigkeit festgehalten wurde‘, so ist klar, daß sich 
diese „vollkommene Selbständigkeit“ ın erster Reihe gegen die 
Landesgesetzgebung richtet, was ja in dem Antrag Spahn 
zu Abs. 8 des Art. 137 RV. zum Ausdruck kommt; oben B IL 2. 
c) Die demokratische Partei trat hinsichtlich der kirch- 
lichen Verhältnisse dem Einheitsgedanken bei. 
a. Der Abgeordnete Dr. Koch verlangte „einheitliche 
Grundsätze“ (8. Ausschuß 8. 57; ebenso wie das Ausschußmit- 
glied Delbrück [D.V.]) und fügte hinzu: 
„In dem Ausdruck „einheitlich“ sehe ich die Tendenz aus- 
gedrückt, an eine solche Richtliniengesetzgebung nur insoweit 
heranzugehen, als es die Einheit erfordert, die wir in 
diesen Fragen in großen Zügen im ganzen Reich haben 
sollen. Deshalb ist einheitlich besser als allgemein“ 
(8. Ausschuß $. 62). 
Später als Berichterstatter des Unterausschusses sagte 
Koch: 
„In Art. 9b (heute Art. 10 RV.) ist das Wort „einheitlich“ 
gestrichen worden, weil die Mehrheit auf dem Standpunkt steht, 
daß Grundsätze immer einheitlich sein müssen.. Parlamen- 
tarische Regierungen und Parteien sind viel mehr geneigt, 
Grundsätze und Programme durchzusetzen, anstatt Kompromisse
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.