Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 42 (42)

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Charakteristik der bolschewistischen 
Verwaltung in Ungarn. 
Von 
Dr. juris und rer. pol. ZOLTAN VON MAGYARY, königl. ungar. 
Ministerialsektionsrat, Budapest. 
l. Abgrenzung der Verwaltung im Rätesystem. 
Eine jener bolschewistischen Propagandaschriften, die nicht 
nur aufwiegeln, sondern auch überzeugen sollten, ist eine vom 
bolschewistischen Agitator und einstigen Vertreter der russischen 
Bowjetregierung in Berlin, KarlRadeck, verfaßte Flugschrift, der 
er den charakteristischen Titel „Entwicklung des Sozialismus von 
der Theorie zur Praxis“ gegeben hatte. Dieser Titel ist nament- 
lich deshalb kennzeichnend, weil er ausdrückt, daß der Bolsche- 
wismus theoretisch vorbereitet wurde und daher es Fälle geben 
kann, wo die Theorie der Praxis weit voraneilt. Diese Kluft 
zwischen Theorie und Praxis müssen wir auch bei Erörterung 
der bolschewistischen Verwaltung vor Augen halten, wodurch uns 
ihre Charakterisierung wesentlich erleichtert wird. 
Es ist hier nicht am Platze, auf jene prinzipiellen Gegensätze 
einzugehen, die zwischen dem hätesystem und dem modernen 
konstitutionellen Staa tswesen bestehen. Es sei nur darauf hin- 
gewiesen, daß, während im modernen Staate, so auch in Ungarn, 
die legislativen, exekutiven und richterlichen Funktionen verschie- 
denen Organen anvertraut sind, und diese Trennung auch die Grund- 
lage der Abgrenzung der Verwaltung bildet, die Bolsche- 
Archiv des öffentlichen Rechts. XLII. 3. >]
	        
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