Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 42 (42)

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die Anzahl der Angestellten jedoch um 1292 gewachsen, so daß 
beim Volkskommissariat für Unterrichtswesen insgesamt 1786 Be- 
amte in Evidenz geführt wurden (darin ist das liquidierende 
Kultusamt, dessen Leiter der gewesene Geistliche Oskar Faber 
war, inbegriffen). Die Ausgaben für dies Personal hätten sich, pro 
Jahr berechnet, auf 22241988 Kronen 48 Heller belaufen. (Ent- 
nommen dem im Archiv des Obersten Staatsrechnungshofes ver- 
wahrten Bericht über eine im Monate Juli 1919 beim genannten 
Volkskommissariate durehgeführte Untersuchung). Nicht vergessen 
dürfen wir des Personals des im Verbande desselben Volks- 
kommissariates organisierten Landesrates für geistige Produkte ; 
die Zahl und die Bezüge der hier angestellten 800 Beamten sind indem 
oben angegebenen Betrage nicht enthalten. Diese Daten sprechen für 
sich. Wir können uns daraus einen Begriff davon machen, wie 
man die Vereinfachung der Verwaltung und Vernichtung des 
Bureaukratismus auffaßte. Die neuen „Beamten“ waren mit ge- 
ringen Ausnahmen ebenfalls Juden, aus verschiedenen Beschäftigungs- 
zweigen herbeigeholt. Eine große Auszeichnung wurde dem Volks- 
kommissariate zuteil, als sich die Gemahlin Bela Kuns her- 
beiließ, in einer Abteilung tätig zu sein. Mehrere Beispiele haben 
wir dafür, daß Ehegatten und nahe Blutsverwandte in demselben 
Amte ihr „Brot“ verdienten. 
Nicht ernst nahm man es mit der in den „Dokumenten der 
Einheit“ aufgestellten Forderung, jede Betrauung könne wider- 
rufen werden, denn Entlassungen hätten nur auf Kosten ihrer 
Volkstümlichkeit erfolgen können und die „gehobene* Stimmung 
des Proletariates beeinflußt. Sich beide zu erhalten, mußte natür- 
lich ıhr oberstes Bestreben sein. Ein Beispiel: Die Unterrichts- 
fachgruppe der Gewerkschaft der öffentlichen Angestellten hatte 
gegen einen Gruppenleiter der Unterrichtsverwaltung wegen dessen, 
— sagen wir — Zugänglichkeit einstimmig Stellung genommen 
und forderte dessen Entfernung. Doch auch diesmal war ihr 
Solidaritätsgefühl stärker als die Anklagen; es gestattete ihnen
	        
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