Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 42 (42)

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Diesem Umstand ist es auch zuzuschreiben, daß sich die Bilanz — 
laut des am 18. Dezember 1919 an die Regierung erstatteten Be- 
richtes des Bürgermeisters — um 112 Millionen ungünstiger ge- 
staltet hatte als im gleichen Zeitabschnitt des Vorjahres. 
Die Leitung der Bezirksverwaltungen hatten die Bezirks-, 
Arbeiter- und Soldatenräte inne. Die Angelegenheiten erledigte 
ein Dreierdirektorium, dessen Mitglieder in der Mehrzahl Arbeiter 
waren, doch finden wir darunter auch kleine Beamte und solche, 
die früher ihrer Stelle verlustig erklärt worden waren. 
Dem erwähnten Berichte entnehmen wir folgende Stellen: 
„Eine regelrechte Verwaltung gab es nicht. Die Bezirks-, 
Arbeiter- und Soldatenräte hatten viele Mußestunden, denn einerseits 
vermied es das Publikum, wo es nur konnte, sich an sie zu wenden, 
andererseits wurden verschiedentliche Angelegenheiten auf kürzestem 
Wege, ohne jede Prüfung des Sachverhaltes erledigt, wobei die 
Hausvertrauensmänner eine große Rolle spielten. Ihr Wirkungs- 
kreis war ein so großer, daß die bei den Bezirksvorständen an 
Stelle der früheren Abteilungen wirkenden Gruppen nur darauf 
Gewicht legten, zu prüfen, ob die vorgelegten Bescheinigungen von 
den Hausvertrauensmännern unterfertigt waren. Die Erledigung 
solcher Angelegenheiten verweigerte man nur dann, wean die be- 
treffende Partei den Verdacht eines Bourgeois erweckte. 
Wie es verworren und kopflos in der Amtsgebarung zuging, 
so herrschte auch in den Aeußerlichkeiten Unordnung. In den Ge- 
bäuden der Bezirksvorstehungen gab es täglich Uebersiedlungen. 
Die einzelnen Gruppen bezogen bald diese, bald jene Räume. 
Charakteristisch für die Arbeiterräte und sonstigen Lokalorgane 
ist es, daß sie den höheren Amtsstellen, ja selbst den Volksbeauf- 
tragten und dem revolutionären Regierungsrate oft den Gehorsam 
verweigerten. Nicht immer respektierten sie deren Anordnungen, 
vollstreckten deren Erlasse oft deshalb nicht, weil sie kein Organ 
hatten, welches die häufig nachlässig und konfus abgefaßten Verord- 
nungen verstanden hätte, oft aber auch deshalb, weil die Regierungs-
	        
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