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bieten sich uns, wenn wir die von ihnen hinsichtlich der Führung
des Staatshaushaltes getroffenen Maßnahmen einer genauen Prü-
fung unterziehen. Infolge der weitgreifenden Sozialisierungen
erforderte die Staatswirtschaft einen bedeutend größeren Apparat
als der Rechtsstaat. Die Initiative zur Umgestaltung der alten
Organisation und Einführung der neuen Methoden, sowie Leitung
derselben ruhte in den Händen der Volksbeauftragten für Finanzen
Eugen Varga Julius Lengyel und Bela Szekely.
Die beiden erstgenannten waren Lehrer an einer hauptstädtischen
höheren Handelsschule, letzterer Buchhalter der Hermesbank ge-
wesen. (Alle drei Juden.) Vor Proklamierung der Proletarier-
diktatur wurde der Staatshaushalt auf Grund der im Gesetzartikel
XX vom Jahre 1897 enthaltenen Bestimmungen über die Ver-
waltung des Staatsvermögens und die staatliche Buchhaltung ge-
führt. Die Kontrolle übte der Oberste Staatsrechnungshof aus,
dessen Organisation und Wirkungskreis in den Gesetzartikeln XVII
vom Jahre 1870 und LXVI vom Jahre 1880 umschrieben sind.
Zur Wahrnehmung und Förderung der Interessen der Finanzinsti-
tute und damit zugleich der volkswirtschaftlichen Interessen des
Landes war dagegen auf Grund des Gesetzartikels XIV vom Jahre
1916 mit reicher, materieller Unterstützung und entsprechender
Sicherung des Einflusses des Staates die Geldinstitutszentrale
gegründet worden, deren Statuten die Bestimmung enthalten,
darauf hinzuwirken, daß die Geschäftsgebarung der Finanz-
institute im Interesse der friedlichen Entwicklung des Geld-
marktes nach Möglichkeit einheitlich erfolge. Diese Zentrale war
daher eine öffentliche Institution — der, obgleich seit kurzer Zeit
erst — die Tätigkeit der Unternehmungen mit doppelter Buch-
führung zu beaufsichtigen oblag. Zwar war sie vorläufig nur
auf 5 Jahre geplant und konnte sie die Kontrolle bei Finanzinsti-
tuten, die über ein eigenes Kapital von über 20 Millionen Kronen
verfügten, nicht ausüben, so war es doch natürlich, daß die Volks-
beauftragten für Finanzen, die in der doppelten Buchhaltung auf-
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