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überwachen und überhaupt die allgemeine Kontrolle der Finanz-
gebarung zu leiten. Diese Zentralkommission wäre der Zentral-
verwaltungskommission, bzw. dem Landeskongreß der Räte ver-
antwortlich gewesen. Sofort nach Annahme des bezüglichen
Paragraphen schritt man zur Wahl des erwähnten Ausschusses.
Diese fiel auf Mathias Räkosi (jüdischer Kaufmann), Johann
Vanczäk (Eisenbahnarbeiter) und Dr. Julius Hajdu (jüdischer
Rechtsanwalt aus Pecs). Interessant ist, daß die Genannten gleich-
zeitig Mitglieder der die eigentliche exekutive Gewalt ausübenden
Verwaltungskommission, sowie des Landeskongresses der Räte
waren, denen sie — laut Verfassung — verantwortlich gewesen
wären. Sie waren daher sowohl in der Regierung als in der
Politik interessierte Personen. Eine Spur ihrer Tätigkeit haben
sie nicht hinterlassen. Lediglich Mathias Räkosi zeigte sich
gelegentlich einmal in den Amtsräumen des Staatsrechnungshofes.
Bald hielt er es für geraten, das Landesoberkommando der Roten
Wache zu übernehmen. Die Liquidierung des Staatsrechnungs-
hofes aber wurde nicht angeordnet und die Kontrolle, welche die
Revisoren der Geldinstitutszentrale nicht nur bei den gewesenen
staatlichen Institutionen, sondern auch den sozialisierten Betrieben
ausübten, war eher auf Beibehaltung des alten Systems als auf
praktische Verwirklichung der neuen Ideen gerichtet. Auch be-
züglich des überwiegenden Teiles der Revisoren gilt die allgemeine
Klage der Bolschewisten: die politische Verläßlichkeit der geistigen
Arbeiter stehe im umgekehrten Verhältnis zu ihren Fachkennt-
nissen.
Obwohl also nach Lenin die Buchführung und die Kontrolle
eine Kardinalfrage der sozialistischen Revolution ist (siehe „Die
nächsten Aufgaben der Sowjetregierung“ S. 16), konnte sich die
ungarische Sowjetregierung selbst zur Zeit ihres Sturzes in dieser
Hinsicht keiner Ergebnisse rühmen. Sie waren unfähig, die alte
Staatsorganisation zu liquidieren, aber auch unfähig, den die Ge-
samtproduktion und die Warenverteilung an sich reißenden Sowjet-