Contents : deutsches Wörterbuch. Zweiter Band H-O. (2)

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Abs.  1,  167  Abs.  2,  169,  173)  von  der  Staatskasse  geleistet.  Die  Einziehung  und  Verrechnung
  der  der  Staatskasse  obliegenden  Zahlungen  erfolgt  nach  den  hierüber  erlassenen
besonderen  Anordnungen.
S.  6.
Die  Vorschriften  des  §.  12  Abs.  2,  3  der  Verordnung,  betreffend  die  Gebühren  der
Zengen  2c.  in  gerichtlichen  Strafsachen,  finden  auch  in  bürgerlichen  Rechtsstreitigkeiten

Anwendung.  6.7

Die  gegenwärtige  Verordnung,  durch  welche  die  K.  Verordnung  vom  12.  März  1846,
betreffend  die  Gebühren  der  Zeugen  in  Civilprozessen,  aufgehoben  wird,  tritt  am  15.  Juli
1873  in  Wirksamkeit.

Unser  Justiz-Minister  ist  mit  der  Vollziehung  dieser  Verordnung  beauftragt.

Gegeben  Schloß  Friedrichshafen,  den  5.  Juli  1873.

Karl.
Auf  Befehl  des  Königs:
Der  Juftiz-Minister:  Der  Kabinets-Chef:
Mittnacht.  Gärttner.

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Versügung  des  Ministerinms  des  Innern,  betreffend  die  Staatsprüfung  in  der  Thierheilkunde.
Vom  1.  Juli  1873.

Bezüglich  derjenigen  Thierärzte,  welche  die  Befähigung  zur  Anstellung  als  ordentliche
  Berather  von  Staatspolizei=  und  JustizZbehörden  im  Fache  der  Thierheilkunde  oder
als  Oberamtsthierärzte  erlangen  wollen,  wird  mit  Höchster  Genehmigung  Seiner  Königlichen
  Majestät  Nachstehendes  verfügt.

1)  Die  Berechtigung  zur  Uebernahme  der  vorbemerkten  Dienste  ist  durch  die  Erstehung
  der  Staatsprüfung  bedingt.

Diese  Prüfung  wird  vor  einer  von  dem  Ministerium  des  Innern  berufenen  Kommission
  abgelegt  und  findet  jährlich  im  Monate  November  in  Stuttgart  statt.

Wenn  jedoch  für  eine  solche  Prüfung  nur  ein  einziger  zulassungsfähiger  Kandidat
sich  meldet,  so  kann  derselbe  auf  die  Prüfung  des  nächsten  Jahrs  verwiesen  werden.

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