Contents : Bismarcks Staatsrecht.

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Fürsten  auf  Domänen  heute  nur  ein  schönes  Problem  sein  könne,
dessen  Durchführung  nicht  mehr  möglich  sei.  Der  Zweck,  der
dabei  angestrebt  wurde,  wird  auch  ohne  die  Nachteile,  die  aus
der  Naturalverpflegung  hervorgingen,  erreicht  durch  den  Umstand,
  daß  neben  der  Zivilliste  das  Hausvermögen  der  Dynastie
und  das  Privatvermögen  des  jeweiligen  Herrschers  vorzugsweise
in  Grund  und  Boden  angelegt  sind.  In  seinen  Ansprachen  an
die  Vertreter  des  Bundes  der  Landwirte  hat  der  Kaiser  betont,
daß  er  selbst  der  größte  Grundbesitzer  des  Landes  sei.

Der  Herrscher  soll  unabhängig  sein  von  Vorgängen,  die  für
ihn  so  kleinlich  sind,  wie  Ausfälle  bei  dem  Wirtschaftsbetricbe.  Er
soll  auch  nicht  in  Versuchung  geführt  werden,  zur  Erhöhung  seiner
Einkünfte  Maßnahmen  zu  betreiben,  die  vielleicht  der  Gesamtheit
  zum  Schaden  gereichen.  Er  soll  völlig  über  dem  Getriebeder
  Parteien  und  dem  Kampf  der  Interessen  stehen.  Deshalb
verdient  die  Zivilliste  in  ihrer  heutigen  Form,  wie  auch  Fürst
Bismarck  nicht  verkannte,  den  Vorzug  vor  der  Anweisung  der
Krone  auf  Domänen.

Im  Februar  1895  brachten  die  „Hamburger  Nachrichten“
einen  Artikel  betreffs  der  Zivilliste  und  Beamtengehälter,
welcher  vorschlägt,  zur  Verallgemeinerung  des  Interesses  an  dem
Wohlergehen  der  Landwirtschaft  die  Zivilliste  und  die  Beamtengehälter
  zum  Teil  in  eine  Roggenernte  umzuwandeln.

„In  alten  Zeiten  waren  in  Deutschland  die  Landesherrn
zur  Bestreitung  der  Kosten  ihrer  Regierung  auf  ihren  eigenen
Besitz  angewiesen;  das  Domanium  lieferte  in  erster  Linie  die
Mittel  zur  Bestreitung  der  landesherrlichen  Ausgaben  und  nur
additionell  wurden  Accisen  und  Zölle  dazu  herangezogen.  Die
Entwicklung  der  neueren  Zeit  hat  dazu  geführt,  den  Fürsten  das
Domanium  abzunehmen  und  ihnen  dafür  eine  Zivilliste  in
baarem  Gelde  zu  gewähren.  Infolgedessen  hat  der  Landesherr
in  seinem  Haushalte  kein  direktes  Interesse  mehr  an  der  Frage,
ob  die  Landwirtschaft  rentiert  oder  nicht.  Auch  höhere  Beamte
waren  früher  für  ihren  Unterhalt  weniger  auf  bares  Gehalt  als  auf
die  Ausnutzung  der  landwirtschaftlichen  Ämter,  die  ihnen  als